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Kultur- und Familienpässe
Kulturpass:
Sie erhalten einen Kulturpass, wenn Sie
- in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
- Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) von der Stadt Aschaffenburg, dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg oder dem Bezirk Unterfranken beziehen
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder
- als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Zur Beantragung eines Kulturpasses sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerservicebüro vor und legen Ihr Ausweisdokument, ein aktuelles Lichtbild und entsprechende Nachweise über Ihren Leistungsbezug (z.B. Bewilligungsbescheid) vor.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem vorgelegten Bescheid. Der Kulturpass wird mit Lichtbild und längstens für 3 Jahre ausgestellt. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Als Kulturpass-Inhaber erhalten Sie bei vielen Aschaffenburger Kultureinrichtungen, bei den Verkehrsbetrieben und bei ausgewählten Apotheken Vergünstigungen.
FamilienPass:
Alle Familien mit Hauptwohnsitz in Aschaffenburg und mindestens einem minderjährigen Kind können einen FamilienPass beantragen. Dieser ist bis zum 31. Mai 2020 gültig.
Mit dem FamilienPass erhalten Sie zusätzliche Angebote und Vergünstigungen.
weitere Informationen zum Kultur- oder Familienpass
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Bürgeramt
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 555
- Telefax:
- 06021 330 - 550
- Email:
- buergerservice@aschaffenburg.de

