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Mutterschutz
Frauen genießen vor und nach der Geburt eines Kindes einen besonderen gesetzlichen Schutz. Beispielsweise dürfen Frauen während der Schwangerschaft und dem Mutterschutz nicht gekündigt werden. Ebenso gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bzw. dem errechneten Geburtstermin) ein Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit können sich die werdenden Mütter auf Ihre neue Rolle vorbereiten oder sich nach der Geburt regenerien. Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt verlängert sich bei Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die aufgeführten Stellen.
Stadt Aschaffenburg
Jugendamt
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1324
- Telefax:
- +49 6021 330 - 683
- Email:
- jugendamt@aschaffenburg.de
Stadt Aschaffenburg
Gleichstellungsstelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1419
- Email:
- gleichstellungsstelle@aschaffenburg.de
Finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes
Frauen haben während der Zeit des Mutterschutzes Anspruch auf besondere finanzielle Leistungen. Das Mutterschaftsgeld wird als Lohnfortzahlung von Krankenkasse und Arbeitgeber anteilig gezahlt, sofern die Mutter zuvor in einem Beschäftigungsverhältnis tätig war. Geringfügig beschäftigte Frauen erhalten eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt. Arbeitslose Frauen erhalten ein Mutterschaftsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Hausfrauen, Studentinnen und selbständig tätige Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Achtung: Das Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden!
Für weitere Informationen zu den finanziellen Ansprüchen während des Mutterschutzes wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Einrichtungen bzw. Ihre Krankenkasse.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg- Telefon:
- 0931 4 10 73 22
- Telefon:
- 0931 4 10 73 24
- Email:
- poststelle.ufr@zbfs.bayern.de
- Internet:
- http://www.zbfs.bayern.de
Bundesversicherungsamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn- Telefon:
- 0228 619 - 1888
- Email:
- mutterschaftsgeldstelle@bva.de
- Internet:
- http://www.mutterschaftsgeld.de

