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Abfallrecht
Staatliches Abfallrecht
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg ist als Kreisverwaltungsbehörde zuständig für den Vollzug des staatlichen Abfallrechts. Hierzu zählen insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit seinen untergesetzlichen Regelwerken sowie das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG). Zu den Aufgaben des staatlichen Abfallrechts gehören u.a.:
- Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen). Nähere Informationen und Formular: siehe "Ergänzende Links"
- Erlaubnisverfahren nach § 54 KrWG (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen). Nähere Informationen und Formular: siehe "Ergänzende Links"
- Anzeigeverfahren nach § 18 KrWG (gemeinnützige und gewerbliche Sammler von Abfällen aus privaten Haushalten)
- Erteilung von Erzeuger-, Beförderer-, Händler- und Maklernummern für das elektronische Nachweisverfahren
- Maßnahmen im Zusammenhang mit unzulässigen Abfallablagerungen einschließlich illegal abgestellter Altfahrzeuge im Stadtgebiet
- Abfallrechtliche Überwachung der örtlichen Entsorgungsunternehmen sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen
- Beratung über die rechtliche Zulässigkeit der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen
- Überprüfung der Pflichten nach der Verpackungsverordnung, z.B. bzgl. Einweggetränkeverpackungen
Warnung vor unseriösen Sammlern von Abfällen
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg warnt aus aktuellem Anlass vor unseriösen Sammlern von Abfällen.
Angekündigt werden die Straßensammlungen wenige Tage zuvor mit Handzetteln, die an die Haushalte verteilt werden. Verschiedene Abfälle werden darin aufgelistet, Kontaktdaten jedoch nicht oder nur unzureichend genannt. Die Sammler geben an, einen osteuropäischen Hintergrund zu haben. Oftmals wird auch der Eindruck erweckt, dass es sich um eine gemeinnützige Sammlung handelt. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Von diesen unseriösen Sammlern liegen der Stadt Aschaffenburg keine Anzeigen vor, wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorschreibt. Die Sammlungen sind daher unzulässig. Es kann nicht geprüft werden, ob die Verwertung der gesammelten Abfälle ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Zudem sollen auch Elektro-Altgeräte und Altfahrzeuge gesammelt werden, dies ist jedoch illegal.
Nicht auszuschließen ist, dass nur wertvolle Gegenstände mitgenommen werden und der Rest am Straßenrand liegen bleibt oder dass die gesammelten Abfälle später aussortiert werden und Unbrauchbares auf Parkplätzen oder in der freien Landschaft entsorgt wird. Die Abfälle müssen dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden.
Die Stadt Aschaffenburg empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, die Sammelaufrufe zu ignorieren und keine Gegenstände an den Straßenrand zu stellen.
Bei Fragen oder Hinweisen steht das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz gerne zur Verfügung, Tel. 06021 / 330 1385. Verdächtige Sammelfahrzeuge können der Polizei unter der Notrufnummer 110 gemeldet werden.
Ergänzende Links
- Information für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (PDF | 49,72 KB)
- Formblatt Anzeige nach § 53 KrWG (PDF | 418,68 KB)
- Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG (PDF | 333,56 KB)
- Hinweise zum richtigen Umgang mit Grünabfall und Schnittgut (PDF | 152,41 KB)
- Informationen zum neuen Verpackungsgesetz (Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen) (PDF | 234,23 KB)
- Abfallratgeber Bayern
- Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen - Entsorgung
- Merkblatt für den Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling –Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau (PDF | 304,01 KB)
- Informationen zum Betriebsbeauftragten für Abfall und zur Neufassung der Abfallbeauftragtenverordnung (PDF | 156,84 KB)
- Informationen zur Novellierung der Gewerbeabfall-Verordnung (PDF | 209,66 KB)
Bei Fragen zur kommunalen Abfallwirtschaft, z.B. Abfallberatung und -sortierung, Mülltonnen und -gebühren, Öffnungszeiten der Recyclinghöfe, städtische Abfallwirtschaftssatzung etc., wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen - Entsorgung.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Zimmer 012
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1385
- Telefax:
- +49 6021 330 - 679
- Email:
- amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de

