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Coronavirus: Informationen, Antworten und Verhaltensregeln
Wer muss wann in Quarantäne?
Beim Thema Corona-Quarantäne herrscht noch viel Unsicherheit. Wer muss in Quarantäne, wer ordnet dieses an? Das Aschaffenburger Gesundheitsamt klärt auf.
Zu unterscheiden sind Infizierte und Verdachtspersonen:
Die vom Gesundheitsamt angeordnete 14-tägige Quarantäne gilt für sogenannten Indexfälle. Das sind Personen, bei denen das Corona-Virus im Nasen-Rachen-Abstrich nachgewiesen werden konnte
Zusätzlich fallen unter diese Quarantäne die Kontaktpersonen 1. Dazu zählen nach der Definition des Robert-Koch-Instituts beispielsweise
- Personen mit mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt zur infizierten Person, wie nahe Angehörige, Menschen, die im selben Haushalt leben, oder Gesprächspartner.
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, eines bestätigten COVID-19-Falls, wie zum Beispiel beim Küssen, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten oder Anniesen.
- Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren, wie beim Feiern, gemeinsamen Singen oder Sporttreiben in Innenräumen.
Verdachtspersonen:
Personen mit Covid-19-typischen Symptomen, die ärztlicherseits einen Abstrich bekommen haben, sollen sich bis zum Ergebnis des Nasen-Rachen-Abstrichs ebenfalls isolieren. Dies wird meistens vom behandelnden Hausarzt empfohlen. Diese Quarantäne gilt höchstens bis fünf Tage nach Abstrichdatum. Kontaktpersonen der Verdachtsperson müssen sich nicht isolieren.

