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Kultur- und Familienpässe
Kulturpass:
Sie erhalten einen Kulturpass, wenn Sie
- in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
- Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) von der Stadt Aschaffenburg, dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg oder dem Bezirk Unterfranken beziehen
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder
- als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist eine PERSÖNLICHE BEANTRAGUNG des Kulturpasses NICHT MÖGLICH. Bitte werfen Sie die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen (ein aktuelles Lichtbild und entsprechende Nachweise über Ihren Leistungsbezug (z.B. Bewilligungsbescheid)) in einem Umschlag - adressiert an das Bürgerservicebüro - in den Rathausbriefkasten ein. Der Kulturpass wird Ihnen dann per Post zugeschickt.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem vorgelegten Bescheid. Der Kulturpass wird mit Lichtbild und längstens für 3 Jahre ausgestellt. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Als Kulturpass-Inhaber erhalten Sie bei vielen Aschaffenburger Kultureinrichtungen, bei den Verkehrsbetrieben und bei ausgewählten Apotheken Vergünstigungen.
FamilienPass:
An einer Neuauflage des Familienpasses wird derzeit gearbeitet. Dieser ist voraussichtlich ab Frühjahr 2021 verfügbar.
weitere Informationen zum Kultur- oder Familienpass
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Bürgeramt
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 555
- Telefax:
- 06021 330 - 550
- Email:
- buergerservice@aschaffenburg.de

