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Amtliche Bekanntmachungen
Naturschutzrecht
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Link zur Umfrage: https://www.soscisurvey.de/natura-bayern
EU-Projekt LIFE living Natura 2000; Online-Befragung zum Naturschutz in Bayern
Wie stehen Sie zum Naturschutz? Ihre Meinung zählt!
Landschaft, Heimat und Natur zu schützen, gehört zu den wichtigen europäischen, aber auch bayerischen Aufgaben. Im Rahmen des EU-Projektes "LIFE living Natura 2000" führt die Universität des Saarlandes im Auftrag der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege eine Online-Befragung bayerischer Haushalte durch, um Einstellungen zu diesen Themen einfangen zu können. Nehmen Sie an der Umfrage teil. 10 Minuten Ihrer Zeit reichen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Aschaffenburg, den 09.07.2021
Stadt Aschaffenburg
Jürgen Herzing, Oberbürgermeister Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage ...
Immissionsschutzrecht
Antrag der Firma Mastermelt GmbH: – Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag
Öffentliche Bekanntmachung betreffend das Verfahren Mastermelt GmbH
Antrag der Firma Mastermelt GmbH vom 26.10.2020 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Edelmetallrückgewinnung mittels thermischer Aufbereitung am Standort Bollenwaldstr. 117, 63743 Aschaffenburg, gem. § 4 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) – Öffentliche Bekanntmachung über den Entfall eines Erörterungstermins
Bekanntmachung
Antrag der Firma Mastermelt GmbH vom 26.10.2020 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Edelmetallrückgewinnung mittels thermischer Aufbereitung am Standort Bollenwaldstr. 117, 63743 Aschaffenburg, gem. § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens
Die Firma Mastermelt GmbH (Firmensitz: Bollenwaldstr. 117, 63743 Aschaffenburg) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Edelmetallrückgewinnung mittels thermischer Aufbereitung am Standort Bollenwaldstr. 117, 63743 Aschaffenburg (Flur-Nr. 8421/13, Gemarkung Obernau). Für das Vorhaben besteht Genehmigungspflicht nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), da dieses den Nrn. 8.1.1.2, 8.11.2.2 sowie 8.12.1.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen ist. Aus diesem Grund hat die Firma Mastermelt GmbH am 30.10.2020 einen entsprechenden Antrag vom 26.10.2020 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung gem. § 4 BImSchG beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg (als zuständige untere Immissionsschutzbehörde bzw. Genehmigungsbehörde) eingereicht.
Vollständige öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens (PDF | 221 KB)
Wasserrecht
Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers aus den Baugebieten „zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westlicher Begrenzung und Bischbergstraße“ (Rotäcker) und „Beim Gäßpfad“ in den Hensbach
Bekanntmachung
Antrag der Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt, Karlsplatz 2, 63739 Aschaffenburg auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers aus den Baugebieten „zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westlicher Begrenzung und Bischbergstraße“ (Rotäcker) und „Beim Gäßpfad“ in den Hensbach; Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen nach Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73 BayVwVfG;
Die Stadt Aschaffenburg – Tiefbauamt – hat beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Untere Wasserbehörde) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 10 Abs. 1 i. V. m. 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers aus den Baugebieten „zwischen der bestehenden Bebauung westlich der Rotäckerstraße, Hubweg, westlicher Begrenzung und Bischbergstraße“ (Rotäcker) und “Beim Gäßpfad“ in den Hensbach, beantragt.
Die Einleitung von Abwasser in ein Oberflächengewässer stellt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG eine Gewässerbenutzung dar, die gemäß § 8 Abs. 1 WHG einer Erlaubnis bedarf. Da die Einleitung des gesammelten Niederschlagswassers der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient und damit ein öffentliches Interesse i. S. d. § 15 Abs. 1 WHG besteht, wurde ein Antrag auf eine gehobene Erlaubnis gestellt.
Antrag der Bayernhafen GmbH & Co. KG auf wasserrechtliche Zulassung der Sanierung des Kai 3 im Bayernhafen Aschaffenburg
Die Bayernhafen GmbH & Co. KG, Linzer Str. 6, 93055 Regensburg hat am 23.04.2020 beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg – Untere Wasserbehörde – einen Antrag auf wasserrechtliche Zulassung für die Sanierung des Kai 3 im Bayernhafen Aschaffenburg eingereicht. Es ist beabsichtigt, den Kai 3 am Hafenbecken I auf insgesamt 283m Länge zu sanieren und umzugestalten. Der zu ertüchtigende Kai 3 wird auf den Grundstücken Flur-Nrn. 1059 und 1069, Gemarkung Leider über die gesamte Länge von 283 m mit einer Spundwand (Länge: 12,5 m), die in die bestehende Böschung eingebracht und rückverankert wird, stabilisiert bzw. die Lastabtragung dauerhaft gesichert. Um an diesem Kai wieder einen hafenkonformen Betrieb zu ermöglichen, soll darüber hinaus der östliche Teil des Sanierungsbereiches auf einer Länge von 143 m zusätzlich in einen befestigten Senkrechtkai mit integrierten Retentionsraumkammern umgebaut und der Kai 3 durch eine wasserseitige Spundwand um ca. 7 m verbreitert werden. Landseitig werden ca. 3.000 m² der an die Kaimauer angrenzende Fläche des Grundstücks Flur-Nr. 1059, Gemarkung Leider mit einem Asphaltbelag befestigt.
Der für das Vorhaben verlorengehende Retentionsraum, welcher nicht bereits durch die Umwandlung des Schrägufers zu einem Steilufer sowie die Retentionskammern ausgeglichen werden kann (ca. 64 m³), soll südlich des Längsbeckens (an der Einfahrt zu Kai 5) auf dem Grundstück Flur-Nr. 1084/46, Gemarkung Leider durch Geländeabtrag wiederhergestellt werden.

