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Inhalt

Kultur- und Familienpässe

Kulturpass:

Sie erhalten einen Kulturpass, wenn Sie

  • in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
  • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) von der Stadt Aschaffenburg, dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg oder dem Bezirk Unterfranken beziehen
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder
  • als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem vorgelegten Bescheid. Der Kulturpass wird mit Lichtbild und längstens für 3 Jahre ausgestellt. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Als Kulturpass-Inhaber erhalten Sie bei vielen Aschaffenburger Kultureinrichtungen, bei den Verkehrsbetrieben und bei ausgewählten Apotheken Vergünstigungen.

Bitte beachen Sie, dass aufgrund der aktuell weiterhin steigenden Infektionszahlen der Kulturpass nur postalisch (Einwurf der benötigten Unterlagen in den Rathausbriefkasten oder Versand per Post) beantragt werden kann. Der ausgestellte Kulturpass wird Ihnen dann per Post zugeschickt.


FamilienPass:

An einer Neuauflage des Familienpasses wird derzeit gearbeitet. Dieser ist voraussichtlich ab Frühjahr 2021 verfügbar.

 

 

weitere Informationen zum Kultur- oder Familienpass
Adresse

    Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Bürgeramt
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 555
    Telefax:
    06021 330 - 550
    Email: