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13.09.2021:
QR-Code zu Testangeboten
Einverständnis zur Coronatestung Minderjähriger
Auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Tage sei darauf hingewiesen, dass in den Angeboten von Stadt und Landkreis Coronatests an Minderjährigen nur mit dem Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person möglich sind.
Bis zum 14. Geburtstag müssen Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Ab dem 14. Geburtstag müssen Minderjährige zumindest eine schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorlegen. Das Formular zur Einverständniserklärung findet sich auf der Coronaseite auf der Homepage des Landkreises: www.corona-ab.de unter „Testangebote“

