Gebühren
Ab 01.07.2021 tritt eine Änderung der Abfallgebührensatzung in Kraft.
Durch erhebliche Anstrengungen zur Kosteneinsparung und Erlössteigerung konnten in den vergangenen 23 Jahren nicht nur inflationsbedingte Preissteigerungen von ca. 33 % ausgeglichen, sondern die Abfallgebühren auch zweimal gesenkt werden.
Vor allem die im vergangenen Jahr eingebrochenen Rohstoffpreise machen nun eine moderate Anpassung der Abfallgebühren um durchschnittlich 5,9 % auf das Niveau vor 23 Jahren erforderlich.
Hierfür dürfen Sie weiterhin auf dieses komfortable abfallwirtschaftliche Leistungspaket vertrauen:
Im Fullservice wird Ihre Restmülltonne 26 (bzw. 13) mal, die Biotonne 36 mal und die Altpapiertonne 13 mal geleert, Sperrmüll sowie Baum- und Strauchschnitt nach Anmeldung abgeholt, im vergangenen Jahr insgesamt 363,9 kg je Einwohner. Weitere 148,7 kg sonstige Wertstoffe je Einwohner und Jahr werden überwiegend kostenfrei an den Recyclinghöfen angenommen.
Wir setzen uns auch weiterhin für eine ökologisch und ökonomisch hervorragende Abfallwirtschaft in unserer lebenswerten Stadt Aschaffenburg ein und bedanken uns an dieser Stelle für Ihre aktive Mitarbeit, ohne die diese Erfolge nicht erreicht werden könnten.
Mülltonnengebühren und -anträge
Nur der jeweilige Grundstückseigentümer ist berechtigt, Tonnenneubestellungen oder -änderungen vorzunehmen.
1. Mindestgefäßvolumen
Für jedes bebaute Grundstück ist eine Restmülltonne mit einer Mindestgröße bereitzuhalten. Es sind mindestens 20 l für das Anwesen plus 15 l pro gemeldetem Einwohner bereitzustellen. Daraus ergibt sich die kleinste Restmülltonne, die Sie wählen können.
Für gewerblich genutzte Grundstücke ist mindestens eine 240 l Restmülltonne bereitzustellen. Bei gemischt genutzten Grundstücken ist neben dem personenbezogenen Volumen für jeden Freiberufler und Gewerbebetrieb ein Mindestvolumen von 60 l vorzuhalten.
2. Regelleistung
Zu jeder Restmülltonne gehört gebührenfrei eine gleichgroße Biotonne und eine Altpapiertonne in doppelter Größe.
3. Sonderleistungen
3.1. Zusätzliche Wertstoffgefäße
Wünschen Sie darüber hinaus größere oder zusätzliche Wertstoffgefäße, betragen die jährlichen Gebühren für je 10 l zusätzliches Bioabfall-Gefäßvolumen 10,00 €, für je 10 l zusätzliches Altpapier-Gefäßvolumen 1,00 €.
Beispiel: Sie erhalten in der Regelleistung eine 80 l Restmülltonne (mit gebührenfreier 80 l Biotonne), wünschen jedoch eine Biotonne mit 120 l.
Mehrpreis: 120 l Biotonne minus 80 l Biotonne (gebührenfrei) = 40 l zusätzliches Gefäßvolumen,
daraus ergibt sich eine zusätzliche jährliche Gebühr von 4 x 10,00 € = 40,00 €.
3.2. Zuschlag für mehrere kleine Restmülltonnen
Sie wünschen anstelle einer großen Restmülltonne mehrere kleine Restmülltonnen (z.B. für jede Wohnung eine eigene Restmülltonne). Für jedes über die Regelleistung hinausgehende Restmüllgefäß
(siehe Tabelle unten), ist jährlich ein Zuschlag von 30,00 € zu zahlen.
Beispiel: Als Regelleistung bekommen Sie eine 240 l Restmülltonne. Sie wünschen davon abweichend drei 80 l Restmülltonnen. Sie zahlen anstatt 593,00 € jährlich nun dreimal 202,80 € (= 608,40 €) plus 1 x
30,00 € für die zusätzlichen Tonnen, ergibt eine jährliche Gebühr von 638,40 €.
3.3. Zuschlag für abschließbare Gefäße bis 240 l
Wenn Sie abschließbare Tonnen möchten, vermerken Sie dies bitte in der vorgesehenen Spalte auf Ihrem Tonnenantrag. Für jedes abschließbare Gefäß ist ein Zuschlag von 7,20 € / Jahr zu zahlen. Bei
Abmeldung der Tonnen muss das ausgegebene Schlüsselpaar zurückgegeben werden.
3.4 Zuschlag für Biofilterdeckel
Wenn Sie Biotonnen mit Biofilterdeckeln möchten, vermerken Sie dies bitte in der vorgesehenen Spalte. Für jedes Gefäß mit Biofilterdeckel ist ein Zuschlag von 12,60 €/Jahr zu zahlen. Biofilterdeckel können leider nicht mit einem Tonnenschloss ausgerüstet werden und daher nicht damit kombinierbar.
| Bewohner auf dem Grundstück | Mindestvolumen Restmülltonne | Biotonne | Altpapiertonne | Gebühr in Euro/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1 - 3 | 80l (4-wöchig) | 60l | 120l | 101,40 € |
| 4 - 6 | 80l | 80l | 240l | 202,80 € |
| 7 - 9 | 120l | 120l | 240l | 296,50 € |
| 10 - 11 | 2 x 80l | 2 x 80l | 240l + 120l | 405,60 € |
| 12 - 14 | 120l + 80l | 120l + 80l | 2 x 240l | 499,30 € |
| 15 - 19 | 240l | 2 x 120l | 2 x 240l | 593,00 € |
| 20 - 22 | 240l + 80l | 2 x 120l + 80l | 3 x 240l | 795,80 € |
| 23 - 30 | 240l + 120l | 3 x 120l | 3 x 240l | 889,50 € |
| 31 - 42 | 2 x 240l | 4 x 120l | 4 x 240l | 1.186,00 € |
| 43 - 58 | 660l | 6 x 120l | 1100l + 240l | 1.599,90 € |
| 59 - 71 | 660l + 240l | 8 x 120l | 1100l + 3 x 240l | 2.192,90 € |
| ab 72 | 1100l | 10 x 120l | 2 x 1100l | 2.569,90 € |
| 1100l Gewerbe (max. 4500 kg/Jahr) | 120l | 1100l | 1.643,90 € |
Die Restmüll- und Biotonne werden - mit Ausnahme der vierwöchigen 80 l Restmülltonne - im Wechsel zueinander alle 14 Tage entleert. In der Zeit vom 15.05. bis 15.09. eines Jahres wird die Biotonne wöchentlich abgefahren. Die Abfuhr der Altpapiertonne erfolgt monatlich.