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"Kennen Sie schon unsere Angebote speziell für Gewerbekunden?" - Das Team des Entsorgungsbetriebs der Stadtwerke

"E-Mobil - na klar! Das Hofgarten-Kabarett & ich fahren jetzt voll elektrisiert durch Aschaffenburg!“ - Urban Priol, Kabarettist, Aschaffenburg

„Stromtankstellen vor unserer Niederlassung, das ist zukunftsorientierter Service an unseren Kunden und Mitarbeitern. Mit drin im ‚Rundum-Sorglos-Paket‘ der AVG sind Lieferung, Montage, Betrieb und Abrechnung des verbrauchten Ökostroms.“ - Markus Conrad, Geschäftsstellenleiter, PSI Software AG

"Für die kurzen Entfernungen zwischen unseren Standorten in und um Aschaffenburg ist die E-Mobilität ideal. Mit Hilfe der umfangreichen Beratung durch die AVG werden aktuell weitere Ladestationen für Mitarbeiter und Kunden geplant. Durch eine neue PV Anlage produzieren wir zusätzlich unseren eigenen “grünen“ Ladestrom“. - Stefan Hohm, Leiter Einkauf TEAMLOG GmbH

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kWh/Jahr

Gewerbeabfallberatung

Neben den übrigen Entsorgungsangeboten haben die Stadtwerke Aschaffenburg ein Paket speziell für Gewerbekunden im Angebot:

 

Unser Angebot für Gewerbekunden:

  • Restmüll: einen 1.100 l Restmüllcontainer mit 14-tägiger Leerung für 1.643,90 € Jahresgebühr. Diese Gebühr beinhaltet eine Menge von 4.500 kg Restmüll im Jahr. Eine eventuelle Mehrmenge über 4.500 kg/Jahr wird in einer Jahresabrechnung gesondert mit 141 €/t abgerechnet.
    Bei einer 8-tägigen Leerung des Restmüllcontainers erhöht sich die Gebühr um 520 €/Jahr (26 zusätzliche Leerungen 20 €). Auch saisonabhängige oder einmalige Zusatzleerungen sind natürlich möglich.
  • Biomüll: eine kostenfrei enthaltene 120 l Biotonne mit 14-tägiger Leerung (vom 15.05. - 15.09. wöchentliche Leerung)
  • Altpapier: einen 1.100 l Altpapiercontainer mit 4-wöchiger Leerung. Bei einem erhöhten Altpapieranfall bieten wir Ihnen gerne auch ein größeres Behältervolumen an.

Wünscht ein Grundstückseigentümer, dass ein Dritter (Mieter, Pächter etc.) die Gebührenschuld für die Abfallentsorgung zahlt, so kann dieser Dritte den Stadtwerken eine Abbuchungsermächtigung erteilen, mit der die Kasse die Gebührenschuld direkt von diesem einholt.

 

Wünscht ein Grundstückseigentümer, dass ein Dritter darüber hinaus für die Abfallbeseitigung selbständig Anträge (Tonnenbestellung, Tonnenabbestellungen, Widersprüche) stellt, so kann dies der Dritte nur im Auftrag des Grundstückseigentümers tun. Mit einer Einverständniserklärung muss der Grundstückseigentümer erklären, dass der Dritte berechtigt ist, in seinem Namen Anträge zu stellen.

Der Bescheid ergeht weiterhin an den Grundstückseigentümer und in Kopie an den Dritten.

Weiteren Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren (z.B. Mahnungen) gehen an den Dritten.

Eine gültige Abbuchungsermächtigung wird hierbei vorausgesetzt.

 

Wird eine Abbuchung nicht eingelöst, bleibt der Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner zahlungspflichtig.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Rachor als Ansprechpartner gern zur Verfügung.