Gewerbeabfallberatung
Neben den übrigen Entsorgungsangeboten haben die Stadtwerke Aschaffenburg ein Paket speziell für Gewerbekunden im Angebot:
Unser Angebot für Gewerbekunden:
- Restmüll: einen 1.100 l Restmüllcontainer mit 14-tägiger Leerung für 1.643,90 € Jahresgebühr. Diese Gebühr beinhaltet eine Menge von 4.500 kg Restmüll im Jahr. Eine eventuelle Mehrmenge über 4.500 kg/Jahr wird in einer Jahresabrechnung gesondert mit 141 €/t abgerechnet.
Bei einer 8-tägigen Leerung des Restmüllcontainers erhöht sich die Gebühr um 520 €/Jahr (26 zusätzliche Leerungen 20 €). Auch saisonabhängige oder einmalige Zusatzleerungen sind natürlich möglich. - Biomüll: eine kostenfrei enthaltene 120 l Biotonne mit 14-tägiger Leerung (vom 15.05. - 15.09. wöchentliche Leerung)
- Altpapier: einen 1.100 l Altpapiercontainer mit 4-wöchiger Leerung. Bei einem erhöhten Altpapieranfall bieten wir Ihnen gerne auch ein größeres Behältervolumen an.
Wünscht ein Grundstückseigentümer, dass ein Dritter (Mieter, Pächter etc.) die Gebührenschuld für die Abfallentsorgung zahlt, so kann dieser Dritte den Stadtwerken eine Abbuchungsermächtigung erteilen, mit der die Kasse die Gebührenschuld direkt von diesem einholt.
Wünscht ein Grundstückseigentümer, dass ein Dritter darüber hinaus für die Abfallbeseitigung selbständig Anträge (Tonnenbestellung, Tonnenabbestellungen, Widersprüche) stellt, so kann dies der Dritte nur im Auftrag des Grundstückseigentümers tun. Mit einer Einverständniserklärung muss der Grundstückseigentümer erklären, dass der Dritte berechtigt ist, in seinem Namen Anträge zu stellen.
Der Bescheid ergeht weiterhin an den Grundstückseigentümer und in Kopie an den Dritten.
Weiteren Schriftverkehr im Verwaltungsverfahren (z.B. Mahnungen) gehen an den Dritten.
Eine gültige Abbuchungsermächtigung wird hierbei vorausgesetzt.
Wird eine Abbuchung nicht eingelöst, bleibt der Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner zahlungspflichtig.
Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Rachor als Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Herr Dirk Rachor
Tel. (0 60 21) 3 91 - 38 26
dirk.rachor@stwab.de