Service & Dienste

Abwendung von Sperrungen

Bei Zahlungsschwierigkeiten: So vermeiden Sie die Anschluss-Sperrung. 

Energie- oder Wasser-Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen in den vereinbarten Fristen trotz Mahnungen nicht nachkommen, droht die Sperrung der Netzanschlüsse. Mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung des Anschlusses bietet die AVG zugleich eine so genannte Abwendungsvereinbarung an. Dieses Angebot gilt befristet immer nur solange, wie die Anschlüsse noch nicht gesperrt wurden.

Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den aufgelaufenen Zahlungsrückstand sowie dem Angebot einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Basis von Vorauszahlungen. Betroffene Kunden, die die Abwendungsvereinbarung schriftlich oder in Textform mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden die Anschlüsse nicht gesperrt.

>>Textmuster für eine Abwendungsvereinbarung herunterladen

Für ein klärendes Gespräch steht Ihnen unser Forderungsmanagement immer gern zur Verfügung: Tel. 06021/391-227 oder 228

Wie geht es weiter wenn ich nicht auf die Sperrankündigung reagiere?

Wir werden die Energieversorgung nach Ablauf der vorgegebenen Frist einstellen. Für jeden Einsatz unserer Monteure, auch nicht vorgenommene Sperrungen bei Zahlung an den Sperrmonteur vor Ort sowie erfolglose Sperreinsätze, werden Ihnen wie die Kosten wie folgt belastet: 

Die Kosten für Sperrungen und Entsperrungen belaufen sich auf:

  • Kosten für Sperrung 40,00 €
  • Kosten für Entsperrung am nächsten Arbeitstag nach Zahlungseingang: 40,00 € (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Bei gewünschter Entsperrung noch am Tag des Zahlungseingangs belaufen sich die Kosten für die Entsperrung auf:

  • 100 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) bei Zahlungseingang bis 16 Uhr oder
  • 120 € (inkl. gesetzlicher MwSt.) bei Zahlungseingang nach 16 Uhr

Erst nach Zahlung des kompletten offenstehenden Betrages für Energie-, Sperr- / Entsperrkosten ist wieder eine weitere Energieversorgung möglich. Entsperrungen erfolgen bei Zahlungseingang von Montag bis Freitag am jeweils nächsten Arbeitstag. Bei gewünschter taggleicher Öffnung entstehen Zusatzkosten. 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen durch eine mögliche Sperrung Kosten von bis zu 160,00 € entstehen können! 

Zudem behalten wir uns nach einer möglichen Sperrung oder einem fehlgeschlagenen Sperrversuch wegen fehlendem Zugang und weiterhin ausbleibender Zahlung das Recht vor, die Forderung an unseren Inkassodienstleister, die Creditreform Aschaffenburg Schurk KG zu übergeben. Dies ist mit weiteren, erheblichen Kosten für Sie verbunden. Zudem müssen Sie mit einem negativen SCHUFA-Eintrag rechnen.

Wie verhalte ich mich richtig, um die Einstellung der Energielieferung zu verhindern?

Werden Sie nach Erhalt der Sperrankündigung aktiv und nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Schließlich wollen beide Seiten das Problem aus der Welt schaffen, Sie ebenso wie wir. Gemeinsam werden wir eine Lösung zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes finden. 

Zur Abwendung einer Sperrung besteht die Möglichkeit eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung mit uns zu treffen. Wir behalten uns für eine Weiterversorgung vor, diese auf Vorauszahlungsbasis durchzuführen. 

Für Haushaltskunden gilt zusätzlich:

 Sollten Sie sich in Leistungsbezug beim Jobcenter befinden, dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem(r) Sachbearbeiter(in) auf. Eine weitere Anlaufstelle wäre unter Umständen auch das Amt für soziale Leistungen Ihrer Kommune. Evtl. erhalten Sie von dort aus Unterstützung.

Sollten Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung vorliegen, insbesondere eine konkrete Gefahr für Leib und Leben, so bitten wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen und Atteste beizulegen.

Wie funktioniert die Zahlung kurz vor Ablauf der Frist?

Gehen Sie dann wie folgt vor:
1. Überweisen Sie die angemahnte Forderung so schnell wie möglich auf eines unserer unten angegeben Konten und bedenken Sie, dass es einen Tag dauern kann, bis die Zahlung bei uns eingeht.
2. Lassen Sie sich von Ihrer Bank bestätigen, dass die Überweisung ausgeführt wurde und lassen Sie uns diese Bestätigung zukommen. Eine Bestätigung, dass die Überweisung von Ihrer Bank angenommen wurde genügt nicht.
3. Alternativ können Sie in unserem Servicecenter in der Werkstr. 2 in Aschaffenburg auch kostenfrei per EC-Karte oder in bar zahlen.