310€ Klimaschutzbonus sichern
So macht Klimaschutz Spaß!
Mit Ihrem Elektrofahrzeug leisten Sie bereits jetzt einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz in der Region Aschaffenburg. Wir fördern Ihren Beitrag und unterstützen Sie dabei mit dem „Klimaschutzbonus“ in Höhe von jährlich insgesamt 310,- €.
Lediglich zwei Anforderungen müssen erfüllt sein, um den Klimaschutzbonus der Stadtwerke Aschaffenburg zu erhalten:
Sie besitzen ein vollelektrisches Fahrzeug und beziehen Klimastrom über die Aschaffenburger Versorgungs- GmbH. Dann sind Sie förderfähig für den Klimaschutzbonus.
Der jährliche Bonus ab 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
- 260,- € Gutschrift auf ihre Stromrechnung
- 50,- € Wertguthaben auf Ihre Stadtwerke-Karte.
So beantragen Sie Ihren Klimaschutzbonus:
Um den Klimaschutzbonus zu erhalten, senden Sie bitte folgende Unterlagen an unser Servicecenter (kundenservice@stwab.de):
- Einen Scan oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung - Teil 1 Ihres vollelektrischen Fahrzeugs
- Ihre Kundennummer, die auf Ihrem Stromvertrag, oder der letzten Abrechnung steht und einen unserer Klimatarife ausweist (AVG.Klima Regional, AVG.Klima oder AVG.Klima Mini)
- Die Nummer Ihrer Stadtwerke-Karte, auf welche wir das Wertguthaben auf buchen dürfen
- Eine von Ihnen unterzeichnete Ausfertigung unserer AGB zur THG-Quoten Vermarktung. Die AGB können bald unter einem Link runtergeladen und ausgedruckt werden oder Sie erledigen alles in unserem Kundenzentrum (an Werktagen Mo. – Fr. 8.00 bis 18.00 Uhr)
Falls Strom-Vertragspartner*in und Fahrzeughalter*in nicht identisch sind, dann benötigen wir noch einen Nachweis (Scan bzw. Foto des Personalausweises oder Meldebescheinigung), dass beide Personen im gleichen Haushalt leben.
Falls sie noch keinen unserer Klimatarife bei uns haben nehmen wir gerne Ihre Bestellung unter 06021 391 333 oder kundenservice@stwab.de entgegen. Selbstverständlich können Sie Ihre Strombestellung oder Tarifwechsel jederzeit auch einfach online unter stwab.de vornehmen.
Die Beantragung der Förderung, von der AVG bei der staatlichen Stelle, erfolgt immer im Folgejahr im Februar rückwirkend für das abgelaufene Jahr. Die Förderung gilt pro Elektro-Auto. Für 2021 liegt der Klimaschutzbonus bei 50,- € als Wertguthaben auf der Stadtwerke-Karte.
Wie entsteht der Klimaschutzbonus?
Im Mai 2021 beschloss der Bundestag die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten). Diese sollen regulieren, dass Kraftstoffe im Verkehrssektor zukünftig weniger Treibhausgase verursachen. Daraus geht eine Förderung für vollelektrische Fahrzeuge hervor. Dienstleister (z.B. AVG) können die Förderungen für Kunden-Elektrofahrzeuge beantragen und erhalten für die Meldung der Fahrzeuge den „Klimaschutzbonus“.