Blatt, Dr. Lothar
Achtung Terminverschiebung - in kürze erfolgt ein Ersatztermin! Besprochen werden Maßnahmen, die wir bei einer schweren, voraussichtlich tödlichen Erkrankung / Verletzung mit einer Patientenverfügung gestatten [ z.B. Pflege, Schmerzmittel, Seelsorge, Hospizbegleitung] oder ablehnen [z.B. künstliche Ernährung]. Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag]. Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.