Goes, Thomas
Der Vortrag greift die aktuelle Rechtslage zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht auf, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie; welche inhaltlichen Anforderungen sind bei den Texten zu beachten? Wie sind die Abläufe bei der Umsetzung der Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht in der Praxis? Anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Thomas Goes ist Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht.
Wenn Getrenntlebende und Geschiedene nichts unternehmen, kann der Ex-Partner ihr Erbe werden. Sogar ein gemeinschaftliches Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung wirksam bleiben. Wer überhaupt kein Testament gemacht hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ehepartner während der Trennung, wenigstens aber bis zur Einreichung des Scheidungsantrags, Erbe wird. Um solche unliebsamen und ungewünschten Situationen zu vermeiden, ist solide juristische Information dringend erforderlich. Wesentliche Fragestellungen sind dabei: Wie kann ich Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente aus der Welt schaffen? Wie kann ich den Trennungspartner enterben? Welche Gefahren muss ich dabei kennen? Welche Formvorschriften muss ich beachten? Thomas Goes ist Fachanwalt für Familienrecht. Kooperation von ISUV und vhs Aschaffenburg.