Sterben in Würde und Selbstbestimmung?
Selbst bestimmt sterben – was es bedeutet, was uns daran hindert, wie wir es erreichen können
"Selbst bestimmt sterben - das müssen wir alle. Selbstbestimmt sterben - das können wir erreichen, wenn wir es wollen. Aber zunächst müssen wir herausfinden, was das für jeden von uns ganz konkret bedeutet. Die Antworten werden höchst unterschiedlich sein, und sie können sich mit der Zeit für jeden Einzelnen auch verändern.
Die Bundesverfassungsrichter verkündeten Ende Februar 2020, dass jeder Mensch das Recht habe, selbstbestimmt zu sterben - auch mit Hilfe Dritter. Das oberste deutsche Gericht kippt damit, das bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe und erklärte den entsprechenden Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig. Jedoch verkündeten die Richter, dass das Recht auf Selbstbestimmung im Sterben seitens der Gesetzgeber in einer Regelung verankert werden kann.
Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat gemeinsam mit einem weiteren Palliativmediziner, einem Medizinrechtler und einem Medizinethiker im Juni 2020 einen verfassungskonformen Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids vorgelegt.
Die Vortragsreihe „Sterben in Würde und Selbstbestimmung“ findet in Kooperation mit SkF e.V. Aschaffenburg, Martinusforum, Hospizgruppe Aschaffenburg e.V. und Kulturamt Aschaffenburg statt. Hier finden Sie den >> Flyer „Sterben in Würde und Selbstbestimmung?“ mit den Terminen zu den einzelnen Veranstaltungen.
vhs-Vortragsreihe:
Selbst bestimmt sterben - was es bedeutet, was uns daran hindert, wie wir es erreichen können
Online-Vortag (132401)
Di., 26.10.2021, 19:00 – 20:30 Uhr
gebührenfrei
>> Informationen zum Vortrag
Das Recht auf einen würdigen Tod - Sterbehilfe
Online-Vortrag (171052)
Di., 27.10.2021, 19:00 – 20:30 Uhr
gebührenpflichtig
>> Informationen zum Vortrag
Hospizliche und palliative Versorgung am Untermain
Online-Vortrag (132402)
Do., 29.10.2021, 19:00 – 20:30 Uhr
gebührenfrei
>> Informationen zum Vortrag
