(vom 29.11.2022)
Dezemberentlastung für Gas und Wärme
Durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden in diesem Jahr be-sonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bun-desregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine kurzfristige finanzielle Unterstützung („Soforthilfe“) geplant und zu deren Um-setzung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) erlassen. Ziel ist eine einma-lige staatliche finanzielle Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse.
So wird die AVG die Dezemberentlastung umsetzen:
Achtung! Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen nur den Abschlag für die Erdgas- und Wärme-Lieferungen. Der Abschlag für Strom, Wasser und Abwasser sind von der Soforthilfe nicht erfasst und bleibt unverändert!
Gaskunden bis maximal 1,500.000 kWh/a
Wenn für Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist, dann bekommt der Kunde seine Dezemberhilfe, indem entweder
wir als Versorger
· bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung (Anteil Gas und Wärme) nicht durchführen,
oder der Kunde
· auf die Überweisung oder Bareinzahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder Abschlagszahlung (Anteil Gas und Wärme!) im Dezember verzichtet
Kunden, die im Dezember keine Abschlagszahlung haben, bekommen ihre Entlastung im Januar!
Wärmekunden
Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.Dezember 2022 zu leisten.
Dies erfolgt durch uns als Versorger dadurch das wir
· bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung (Anteil Wärme) nicht durchführen,
Kunden bei denen die Abschläge nicht abgebucht werden, und die versehentlich per Überweisung oder Barzahlung die Abschläge Gas und Wärme für Dezember gezahlt haben, erhalten den zu viel gezahlten Betrag mit der Jahresschlussrechnung zurück.
Für die AVG bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von 20.000 Gas- und Wärme-Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden.
Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: https://www.stwab.de/Service/Energiekrise/Soforthilfegesetz-Dezemberentlastung/
Stadtwerke Aschaffenburg
gez. Dieter Gerlach
Werkleiter
Presse-Kontakt: Tel. (0 60 21) 3 91-3 91
Sekretariat der Geschäftsführung
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