Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Tarifbedingungen des On-Demand-Angebots City-Shuttle
§ 1 Betreiber des City-Shuttle, Grundlagen des Vertrags
- Die Stadtwerke Aschaffenburg, Werkstraße 2, 63739 Aschaffenburg, betreiben zur Erweiterung ihres Mobilitätsangebots einen On-Demand-Verkehr mit Kleinbussen („City-Shuttle“). Die Stadtwerke Aschaffenburg sind in diesem Zusammenhang Vertragspartner des Nutzers bzw. der Nutzerin dieses Angebots („Kunde“).
- On-Demand-Verkehre sind bedarfsorientierte Verkehrsangebote, die über einen digitalen Vertriebskanal buchbar sind. Dabei werden Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichem Weg gebündelt, um ein besseres Angebot und eine bessere Auslastung zu gewährleisten.
- Das Bedienungsgebiet des City-Shuttle ist auf das Gebiet der Stadt Aschaffenburg beschränkt. Fahrten können nur zwischen den angezeigten Haltestellen (Bushaltestellen und virtuelle Haltestellen) und innerhalb der angegebenen Bedienzeiten erfolgen.
- Die Nutzung des City-Shuttle erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend kommen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der VAB-GmbH in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.
§ 2 Buchungsmöglichkeiten
Die Nutzung des City-Shuttle ist ausschließlich auf vorherige Bestellung des Kunden über die City-Shuttle-App („App“) möglich.
§ 3 Installation der App, Beendigung der Nutzung
- Die App ist unentgeltlich im Apple App Store und im Google Play Store erhältlich. Der Kunde kann sich die App dort herunterladen. Die Kosten für das Herunterladen und die Installationen trägt der Kunde.
- Die Nutzung der App kann durch den Kunden jederzeit beendet werden.
§ 4 Registrierung, Benutzerkonto
- Nach dem Herunterladen muss der Kunde im Rahmen der Installation der App zunächst seine Rufnummer mittels eines SMS-Codes verifizieren. Danach erfolgt die Registrierung durch Absenden eines elektronischen Formulars mittels App. In dieses gibt der Kunde seinen Vor- und Nachnamen sowie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Es folgen im weiteren Buchungsvorgang Angaben zum Alter des Kunden. Beim Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde noch einmal ausdrücklich die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner im Benutzerkonto hinterlegten Angaben verantwortlich. Der Kunde ist für alle Buchungen verantwortlich, die über sein Benutzerkonto abgewickelt werden und haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die den Stadtwerken Aschaffenburg aufgrund falscher Angaben oder einer unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos entstehen.
- Der Kunde wird die Stadtwerke Aschaffenburg unverzüglich informieren, sobald der Missbrauch des Benutzerkontos erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Dies kann per E-Mail an verkehrsbetrieb@stwab.de oder telefonisch (Rufnummer 06021 150-6666) geschehen.
- Der Kunde wird die Stadtwerke Aschaffenburg unverzüglich informieren, sobald der Verlust von Benutzername und/oder Passwort erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Dies kann per E-Mail an verkehrsbetrieb@stwab.de oder telefonisch (Rufnummer 06021 150-6666) geschehen.
§ 5 Buchung, Beförderungsvertrag, Stornierung, Ausschluss des Widerrufsrechts
- Zur Buchung des City-Shuttle gibt der Kunde in der App zunächst seinen gewünschten Start- und Zielort ein. Dabei sind leichte Abweichungen möglich. Der Kunde kann Eingabefehler (z.B. falscher Start- oder Zielort oder Zeitpunkt) vor der Buchung korrigieren. Der Kunde erhält daraufhin die geschätzte Start- und Fahrtzeit sowie den Fahrpreis angezeigt. Diese Angabe ist noch kein Angebot, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar.
- Der Kunde gibt mit der Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrags ab. Dieses nehmen die Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Versenden der Buchungsbestätigung an. Durch die Buchung des Kunden kommt ein wirksamer, kostenpflichtiger Beförderungsvertrag zustande. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
- Änderungen des Zielortes sind nach Beginn der Fahrt nicht mehr möglich.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für gebuchte Fahrten des City-Shuttle kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (§ 312 Absatz 2 Nr. 5 BGB).
§ 6 Beförderung von Sachen und Tieren
- Die Mitnahme von einem Handgepäckstück pro Kunde ist den Fahrzeugen möglich. Größere Gepäckstücke (Koffer) können nur befördert werden, wenn diese bei der Buchung angegeben und eine ausreichende Kapazität im Fahrzeug verfügbar ist. Andere sperrige Gegenstände oder Fahrräder können nicht befördert werden.
- Rollatoren und Kinderwagen können in den Fahrzeugen mitgenommen werden, wenn diese zusammenklappbar sind und eine Abmessung von 110x110x65 Zentimetern nicht überschreiten. Eine Beförderung ist nur möglich, wenn Rollatoren und Kinderwagen bei der Buchung angemeldet wurden.
- Hunde können im City-Shuttle nicht befördert werden. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
- Auf die Beförderung von Sachen und Tieren sind im Übrigen die §§ 12 und 13 der Beförderungsbedingungen der VAB-GmbH anzuwenden, sofern in den Absätzen 1-3 keine abweichenden Regelungen definiert wurden.
§ 7 Tarife, Buchung für Mitreisende
- Die Höhe des Fahrpreises sowie mögliche Ermäßigungen des Fahrpreises ergeben sich aus dem jeweils gültigen Tarifblatt.
- Der Kunde kann pro Buchung je nach Verfügbarkeit bis zu drei weitere Personen („Mitfahrende“) angeben. Der Kunde hat in diesen Fällen den Fahrpreis für alle Mitfahrenden zu entrichten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Mitfahrenden Kenntnis von den Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen erhalten und diese einhalten. Machen die Stadtwerke Aschaffenburg Ansprüche gegen Mitfahrende geltend, ist der Kunde verpflichtet, die Stadtwerke Aschaffenburg bei der Durchsetzung der Ansprüche soweit rechtlich zulässig zu unterstützen.
§ 8 Zahlungsabwicklung, Zahlungsdienstleister
- Die Bezahlung des City-Shuttle erfolgt vor Fahrtantritt. Der Kunde hat ausschließlich die Möglichkeit, die in der App hinterlegten Zahlarten zu nutzen („e-Payment-Service“). Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen: Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren, Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard) und Zahlung per Paypal. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
- Die Abwicklung der Zahlungen von Fahrten des City-Shuttle (e-Payment-Services) erfolgt über das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn („LogPay“).
- Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
- Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der App registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
- Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
- Die Zahlarten stehen uneingeschränkt nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
- Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Benutzerkonto des Kunden in der City-Shuttle-App einsehbar und abrufbar.
- Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
- Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst: Name und Vorname des Kreditkarteninhabers, Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard), Nummer der Kreditkarte, Ablaufdatum der Kreditkarte, CVC-Code der Kreditkarte und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. - Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
§ 9 Nutzung durch Minderjährige, Aufsichtspflicht, Kindersitze
- Minderjährige ab 7 Jahren können ein Nutzerkonto anlegen und Fahrten buchen, wenn die Voraussetzungen zur Nutzung des digitalen Vertriebskanals und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
- Der Besteller muss nicht gleichzeitig der Fahrgast (=Nutzer der Fahrt) sein. Es können auch Fahrten für Dritte bestellt werden (z.B. Eltern für ihre Kinder), ohne dass der Besteller selbst mitfährt.
- Die Beförderung eines Minderjährigen ist vor Vollendung des 6. Lebensjahrs nur in Begleitung einer dafür geeigneten Aufsichtsperson möglich. Der bzw. die Erziehungsberechtigten bleiben für die Aufsicht des Minderjährigen in diesen Fällen verantwortlich. Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen eine Aufsichtspflicht durch das Fahrpersonal des City-Shuttle explizit aus.
- Fahrgäste müssen bei der Beförderung stets ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Vorschriften gesichert werden. Das Fahrpersonal des City-Shuttle ist angewiesen, die Beförderung von Kindern ohne einen gesetzlich notwendigen Kindersitz zu verweigern und die Fahrt zu stornieren. In jedem Fahrzeug wird eine Sitzerhöhung vorgehalten. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Für Babys und kleinere Kinder muss eine geeignete Sitzschale oder ein Kindersitz vom Fahrgast selbst mitgebracht werden.
§ 10 Betriebsablauf, Wartezeit, Stornierung einer Fahrt, höhere Gewalt
- Ein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn das Angebot des City-Shuttle über freie Sitzplätze verfügt, diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten verbindlich gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt vom Buchungssystem bestätigt wurden.
- Bis 10 Minuten vor der bestätigten Abfahrtszeit kann der Kunde die Fahrt kostenfrei stornieren. Der bereits gezahlte Fahrpreis wird zurückerstattet. Bei einer Stornierung weniger als 10 Minuten vor der bestätigten Abfahrtszeit erfolgt keine Rückerstattung des Fahrpreises.
- Um Wartezeiten im Betriebsablauf zu verhindern bzw. zu minimieren muss der Kunde zu der in der App angezeigten Abfahrtszeit an der Haltestelle sein. Dieser Startpunkt wird dem Kunden in der App angezeigt.
- Der City-Shuttle wartet maximal 90 Sekunden auf das Erscheinen des Kunden. Danach entfällt der Anspruch auf Beförderung ersatzlos. Der Fahrpreis wird nicht zurückerstattet.
- Der Kunde muss zügig ein- und aussteigen, um die Haltezeiten zu verkürzen. Dabei muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden.
- Der Fahrer wird den Kunden beim Einsteigen nach dem Buchungscode (Buchungsbestätigung) oder seinem Namen fragen, um ihn zu identifizieren.
- Die Abfahrtszeiten oder das eingesetzte Fahrzeug können sich aufgrund der aktuellen Verkehrslage oder anderen Faktoren, auf die die Stadtwerke Aschaffenburg keinen Einfluss haben, auch kurzfristig ändern. Über die App kann der Kunde jederzeit verfolgen, wann der City-Shuttle am Startpunkt eintreffen wird.
- Die Stadtwerke Aschaffenburg werden von der Pflicht zur Beförderung frei, wenn diese durch einen unvorhersehbaren und von den Stadtwerken Aschaffenburg nicht zu vertretenden Umstand verhindert wird, den sie auch nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindern bzw. abwenden können („höhere Gewalt“).
- Sollte eine Buchung nicht oder nicht (mehr) vollständig durchführbar sein (etwa aufgrund technischer oder betrieblicher Probleme), wird der Kunde unverzüglich informiert. Ist innerhalb von 15 Minuten nach Eintritt der Undurchführbarkeit kein Ersatzfahrzeug verfügbar, hat der Kunde Anspruch auf die Nutzung eines Taxis. Die Mehrkosten werden dem Kunden auf Antrag erstattet.
§ 11 Sperrung des Nutzerkontos
- Die Stadtwerke Aschaffenburg behalten sich vor, bei Verstoß gegen die in § 1 Absatz 4 genannten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der VAB-GmbH oder bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Benutzerkonto des Kunden zu sperren.
- Die Stadtwerke Aschaffenburg werden dem Kunden auf den Verstoß und die konkreten Folgen per E-Mail an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse hinweisen.
- Bei einem schwerwiegenden Verstoß wird das Benutzerkonto dauerhaft gesperrt und der Kunde von der Benutzung des City-Shuttles ausgeschlossen.
§ 12 Löschung des Kundenkontos
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Kundenkonto selbstständig zu löschen, wenn er den City-Shuttle nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Die zu diesem Zeitpunkt bereits gebuchten Fahrten werden dadurch nicht beeinträchtigt.
§ 13 Haftung der Stadtwerke Aschaffenburg
Die Stadtwerke Aschaffenburg haften dem Kunden für Schäden, die ihre Mitarbeiter, ihre Organe oder eingesetzte Dienstleister bzw. das Fahrpersonal des City-Shuttle verursachen, im Rahmen des § 16 der Beförderungsbedingungen der VAB-GmbH.
§ 14 Datenschutz
Details zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Die EU-Kommission hat eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese ist unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar.
- Die Stadtwerke Aschaffenburg sind nicht verpflichtet oder bereit, an einem (förmlichen) Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können uns aber bei Fragen oder Problemen gerne kontaktieren.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(Stand 26. Januar 2022)
- AGB City-Shuttle Stand 26.01.2022 pdf 0.3MB