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Schöffenwahl 2023
Nach §30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind also als Richter dem Berufsrichter gleichgestellt. Im Vorfeld zur Neuwahl der Schöffen*innen in 2023 bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Schöffenverband Bayern https://www.schoeffen-bayern.de/ Informationen über das Wahlverfahren, sowie über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen.
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
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Schöffenwahl 2023
Nach §30 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) üben Schöffinnen und Schöffen ihr Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind also als Richter dem Berufsrichter gleichgestellt. Im Vorfeld zur Neuwahl der Schöffen*innen in 2023 bieten wir Ihnen gemeinsam mit dem Schöffenverband Bayern https://www.schoeffen-bayern.de/ Informationen über das Wahlverfahren, sowie über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen.
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
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Gebührkostenlos
- Kursnummer: 171001
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StartMo. 16.01.2023
19:00 UhrEndeMo. 16.01.2023
20:30 Uhr
Dozent*in:
Andrea Stürmer
Ort: Aschaffenburg