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Geflügelhandel im sogenannten Reisegewerbe nur noch nach Untersuchung möglich
Geflügel im sogenannten Reisegewerbe darf nur noch dann verkauft werden, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern
Die Stadt Aschaffenburg hat dazu bereits am 19. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter www.aschaffenburg.de/amtliche zu finden ist.
In einer Pressemitteilung weist auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit darauf hin, dass wegen der hochdynamischen Ausbreitung der Geflügelpest, vor allem auch in Norddeutschland, die weitere Verbreitung verhindert werden soll. Der letzte Fall der Geflügelpest in Bayern wurde im April 2022bei einem Wildvogel amtlich festgestellt.

