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City-Shuttle

Kommt wie gerufen! 

Seit 6. Februar 2022 in Aschaffenburg! - Der Bus auf Bestellung 

Der City-Shuttle-Service der Stadtwerke Aschaffenburg an Sonn- und Feiertagen. Die Fahrzeuge des City-Shuttles fahren im Gegensatz zu den Linienbussen nicht nach einem Fahrplan, sondern ausschließlich nach Bestellung durch den Fahrgast (On-Demand).

Online Buchung über die kostenlose City-Shuttle-App. Es ist nur eine einmalige Registrierung in der App notwendig mit Name, Mobilnummer, E-Mail-Adresse und einem bargeldlosen Zahlungsmittel.

City-Shuttles

App Download 

Fragen und Antworten

Was ist der City-Shuttle?

Der City-Shuttle ist ein flexibles Mobilitätsangebot im ÖPNV, welches sich an den Bedürfnissen der Fahrgäste orientiert. Die Fahrzeuge des City-Shuttles fahren im Gegensatz zu den Linienbussen nicht nach einem Fahrplan mit festgelegtem Takt, sondern ausschließlich nach Bestellung durch den Fahrgast. Die Fahrwege sind nicht im Voraus festgelegt, sondern ergeben sich aus den Fahrtwünschen der Fahrgäste. Haltestellen werden nur angefahren, wenn tatsächlich eine Bestellung vorliegt. Ähnliche Fahrtwünsche werden zusammengefasst und mit einem Fahrzeug abgewickelt. Mehrere Fahrgäste teilen sich somit ein Fahrzeug.

Der City-Shuttle wird probeweise seit 6. Februar 2022 an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Aschaffenburg eingeführt. Das Angebot ergänzt den Stadtbusverkehr, der Busfahrplan wird nicht verändert. Der Testbetrieb des City-Shuttles ist zeitlich bis zum 31.01.2024 begrenzt.

Wann und wo fährt der City-Shuttle?

Der City-Shuttle fährt an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 1 Uhr im gesamten Stadtgebiet Aschaffenburg (inkl. alle Stadtteile). Es sind nur Fahrten mit Start und Ziel in Aschaffenburg zulässig. Fahrten vom und in den Landkreis können nicht angeboten werden.

Fährt an Sonn- und Feiertagen auch der Anruf-Sammel-Transport (AST)?

Nach der Einführung des City-Shuttles fährt der AST an Sonn- und Feiertagen nur noch zwischen den Landkreisgemeinden und der Stadt Aschaffenburg nach dem bisherigen Fahrplan. Fahrten innerhalb des Stadtgebietes übernimmt der City-Shuttle.

Wo sind die Haltestellen des City-Shuttles?

In die Fahrzeuge des City-Shuttles darf aus genehmigungsrechtlichen Gründen nur an festgelegten Haltestellen ein- und ausgestiegen werden. Ein Tür-zu-Tür-Service wie bei einem Taxi ist nicht möglich. Zu den Haltestellen gehören alle Bushaltestellen in Aschaffenburg (inkl. Stadtteile) und sogenannte virtuelle Haltestellen. Die virtuellen Haltestellen ergänzen das Bushaltestellennetz, sodass in weiten Teilen des Stadtgebiets der Haltestellenabstand etwa 250 Meter beträgt. Die Fußwege von und zu den Haltestellen sind somit sehr kurz.

Die virtuellen Haltestellen sind im Straßenraum nicht gekennzeichnet, sondern nur in der City-Shuttle-App hinterlegt. Der Standort des Nutzers und die Standorte der (virtuellen) Haltestellen werden in der App auf einer Karte angezeigt. Die App leitet den Nutzer zu seiner Einstiegshaltestelle.

Gibt es einen Fahrplan für den City-Shuttle?

Der City-Shuttle hat keinen Fahrplan mit festgelegten Abfahrtszeiten und festgelegten Fahrwegen. Den Fahrplan gibt der Fahrgast mit seiner Bestellung vor. Aus den Bestellungen wird ein individueller Fahrplan für jedes Fahrzeug ermittelt. Während der Bedienungszeit kann zwischen den festgelegten Haltestellen beliebig gefahren werden, d.h. Abfahrtszeit sowie Start und Ziel können vom Fahrgast selbst gewählt werden.

Wie erfolgt die Bestellung des City-Shuttles?

Die Buchung des City-Shuttles ist ausschließlich über die City-Shuttle-App möglich. Es ist eine einmalige Registrierung in der App notwendig mit Name, Mobilnummer, E-Mail-Adresse und einem bargeldlosen Zahlungsmittel. Es wird ein Nutzerkonto erstellt, mit dem Fahrten gebucht werden können. Das Nutzerkonto enthält auch ein Fahrtenbuch.

Bei der Fahrtbestellung müssen Start- und Zielhaltestelle, die gewünschte Abfahrtszeit und die Personenanzahl angegeben werden. Die App schlägt geeignete Haltestellen vor. Alternativ kann die gewünschte Ankunftszeit angegeben werden. Es kann zwischen Erwachsenen (ab 15 Jahre), Kindern (6-14 Jahre) und Kleinkindern (0-5 Jahre) gewählt werden. Zusätzlich werden Merkmale wie Zeitkarte, Rollator und große Gepäckstücke bei der Buchung abgefragt. Bedingt durch Corona ist die Fahrgastzahl zunächst auf maximal 4 Personen pro Fahrzeug begrenzt.

Wenn für die gewünschte Fahrt ein Fahrzeug verfügbar ist, kann die Fahrt verbindlich und kostenpflichtig gebucht werden. Die voraussichtliche Abholzeit und ungefähre Reisezeit werden vor der Buchung angezeigt. Nach der Buchung kann der Fahrgast über die App die Anfahrt des Fahrzeuges verfolgen. Das Fahrzeugkennzeichen und die voraussichtliche Wartezeit werden ebenso mitgeteilt.

Was kostet der City-Shuttle?

Für eine Fahrt mit dem City-Shuttle ist der für den On-Demand-Verkehr genehmigte Tarif inklusive der Bestellgebühr zu zahlen. Inhaber von gültigen Zeitkarten zahlen nur die Bestellgebühr. Als Zeitkarten definiert sind Wochen-, Monats- und Jahreskarten mit Gültigkeit in der Stadt Aschaffenburg. Schwerbehinderte mit gültigem Berechtigungsausweis (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes) zahlen ebenfalls nur die Bestellgebühr.

Fahrpreise im City-Shuttle (Stand 01.01.2022)

Regulärer Fahrpreis (inkl. Bestellgebühr)
2,00 €
Ermäßigter Fahrpreis (nur Bestellgebühr)
1,00 €

Erwachsene und Kinder zahlen den gleichen Preis. Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahren fahren in Begleitung einer Aufsichtsperson kostenlos.

Hat der Fahrgast bei der Buchung eine Ermäßigung angegeben und kann die Berechtigung (Zeitkarte oder Schwerbehindertenausweis) beim Einstieg nicht vorzeigen, so wird der Fahrgast nicht befördert und die Fahrt storniert. Der Fahrgast kann eine neue Fahrt buchen. Der bereits gezahlte Fahrpreis wird nicht zurückerstattet. Kann der Fahrgast seine Berechtigung nach Antritt der Fahrt nicht vorzeigen, so wird das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro gemäß der VAB-Beförderungsbedingungen fällig.

Wie wird der City-Shuttle bezahlt?

In der App wird ein bargeldloses Zahlungsmittel hinterlegt. Wenn eine Fahrt verbindlich gebucht wird, wird dieses Zahlungsmittel automatisch mit dem Fahrpreis belastet. Die Zahlung erfolgt vor Fahrtantritt. Eine Bar- oder Kartenzahlung im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Als Zahlungsmittel in der App akzeptiert werden Kreditkarte, Paypal und Lastschrift.

Wann muss gebucht werden?

Die Buchung erfolgt kurzfristig für den aktuellen Fahrtwunsch, maximal 72 Stunden im Voraus. Es muss mindestens 10 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit gebucht werden.

Sind die angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten verbindlich?

Grundsätzlich können die bei der Buchung angezeigten voraussichtlichen Abfahrtszeiten und Reisezeiten nur als Richtwerte und nicht als verbindliche Zeiten verstanden werden. Die Zeiten können sich aufgrund der Verkehrslage und dem Zusteigen weiterer Fahrgäste ändern. Die App informiert über Verzögerungen und aktualisiert ständig die voraussichtliche Abfahrtszeit. Die Fahrgäste werden gebeten, bei terminlichen Zwängen einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen.

Wann muss der Fahrgast an der Haltestelle sein? Kann der City-Shuttle warten?

Der Fahrgast muss zur vereinbarten Zeit an der Haltestelle sein. Die vereinbarte Zeit ist die bei der Buchung in der App angegebene voraussichtliche Abholzeit.

Es wird maximal 90 Sekunden auf den Fahrgast gewartet. Bei Nichterscheinen wird der Fahrpreis dennoch fällig und nicht zurückerstattet.

Kann eine Fahrt storniert werden?

Bis 10 Minuten vor der bei der Buchung bestätigten Abholzeit kann die Fahrt noch kostenfrei storniert werden. Der Fahrpreis wird dann zurückerstattet. Eine Stornierung weniger als 10 Minuten vor der bestätigten Abholzeit ist kostenpflichtig und es erfolgt keine Rückerstattung des Fahrpreises.

Besteht ein Anspruch auf Beförderung?

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, falls das Angebot des City-Shuttles über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt vom Buchungssystem bestätigt wurden.

Kann spontan zugestiegen und das Fahrtziel geändert werden?

Es können nur Fahrgäste zusteigen, die sich im Voraus angemeldet haben. Ein Herbeiwinken eines Fahrzeugs oder die Mitnahme von nicht angemeldeten Mitfahrern ist nicht möglich. Die Sitzplätze im Fahrzeug sind begrenzt und ggf. bereits reserviert. Der Einstieg erfolgt zwingend an den festgelegten Haltestellen.

Das Fahrtziel kann im Fahrzeug nicht mehr geändert werden, weil sich sonst die Reisezeit für die übrigen Fahrgäste verlängert.

Was passiert, wenn das Fahrzeug nicht kommt und die Fahrt ausfällt? Kann dann ein Taxi gerufen werden?

Wenn die Fahrt aus Gründen, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat, ausfällt oder nicht mehr gefahren werden kann (z.B. durch einen Unfall des City-Shuttle-Fahrzeugs) und innerhalb von 15 Minuten nach der bestätigten Abholzeit kein Ersatzfahrzeug verfügbar ist, hat der Fahrgast Anspruch auf die Nutzung eines Taxis. Die Mehrkosten werden dem Fahrgast auf Antrag zurückerstattet.

Können auch Kinder und Jugendliche eine Fahrt mit dem City-Shuttle buchen?

Auch Kinder und Jugendliche können ein Nutzerkonto anlegen, wenn ein bargeldloses Zahlungsmittel vorliegt. Bei Minderjährigen ist hierfür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Der Kontoinhaber (=Besteller) muss nicht gleichzeitig der Fahrgast (=Nutzer der Fahrt) sein. Es können auch Fahrten für Dritte bestellt werden (z.B. Eltern für ihre Kinder), ohne dass der Besteller selbst mitfährt.

Kinder ab 6 Jahren können den City-Shuttle alleine nutzen, Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson.

Ist die Beförderung von Babys und kleinen Kindern möglich?

Babys und Kleinkinder (bis einschließlich 5 Jahre) werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert und müssen bei der Buchung angegeben werden. Auch für Babys und Kleinkinder muss ein Sitzplatz reserviert werden. Eine Sitzerhöhung wird im Fahrzeug vorgehalten, für Babys und kleinere Kinder muss eine geeignete Sitzschale oder ein Kindersitz vom Fahrgast selbst mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Nutzung der Sitzerhöhung besteht nicht.

Kann Gepäck mitgenommen werden?

Die Mitnahme von einem Handgepäckstück pro Fahrgast ist in den Fahrzeugen möglich. Größere Gepäckstücke (Koffer) können nur befördert werden, wenn sie bei der Buchung angegeben wurden und eine ausreichende Kapazität im Fahrzeug verfügbar ist. Andere sperrige Gegenstände oder Fahrräder können aus Kapazitätsgründen nicht befördert werden.

Können Mobilitätshilfen und Kinderwagen mitgenommen werden?

Rollatoren und Kinderwagen können in den Fahrzeugen mitgenommen werden. Rollatoren und Kinderwagen müssen zusammenklappbar sein und dürfen eine Abmessung von 110 x 110 x 65 Zentimetern nicht überschreiten. Eine Beförderung ist nur möglich, wenn Rollatoren und Kinderwagen bei der Buchung angemeldet wurden. Kinderwagen müssen über die Auswahloption „Große Gepäckstücke“ angemeldet werden.

Ist die Beförderung von Hunden möglich?

Aus Rücksicht auf andere Fahrgäste können Hunde leider nicht befördert werden. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.

Woran sind die Fahrzeuge des City-Shuttles erkennbar?

Bei den eingesetzten Fahrzeugen handelt es sich um Kleinbusse. Die Fahrzeuge sind mit dem Logo der Stadtwerke Aschaffenburg gekennzeichnet und tragen eine besondere Beklebung für das City-Shuttle. Das Fahrzeugkennzeichen wird nach der Buchung in der App mitgeteilt.

Foto City Shuttle

Können Fahrgäste von der Beförderung ausgeschlossen werden?

Bei Verdacht auf Missbrauch (z.B. häufiges kurzfristiges Stornieren, Nichterscheinen in mehreren Fällen) oder Betriebsstörungen durch den Fahrgast behalten sich die Stadtwerke Aschaffenburg das Recht vor, den Nutzer von der Beförderung auszuschließen und das Nutzerkonto zu sperren.

Hilfe bei Fragen zur Zahlungsabwicklung

Customer Service LogPay Financial Services GmbH
Tel: 06196 8012-702
E-Mail: mobility@logpay.de 
Chat: https://faq.logpay.de/ 

Unser Team bearbeitet alle Fragen zur Zahlungsabwicklung, insbesondere:

  • Fragen zu allen Bezahlverfahren
  • Anfragen zu Abbuchungen
  • Zahlungsstörungen (Rücklastschriften)
  • Sperrung/Entsperrung des Kundenkontos (Problem mit dem Zahlungsmittel)
  • Mahnwesen
  • Inkasso
  • Bonitäts-und Identifikationsprüfung

Wir sind werktags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar.

Beförderungsbedingungen & AGB

Für die Nutzung des City-Shuttles gelten die gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ergänzend kommen die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der VAB-GmbH in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.

Ansprechpartner

Kundenzentrum am ROB
Tel. 06021 150-6666
E-Mail: verkehrsbetrieb@stwab.de