Foto von Rohren mit Logos der AVG

(vom 14.12.2022)

Formulierungsfehler bei Dezemberabbuchungen

Ausgerechnet bei den Dezemberabbuchungen, auf die viele Kunden der AVG wegen der sogenannten „Dezemberentlastung“ nach dem Soforthilfegesetz der Bundesregierung gewartet haben, hat sich in der Abbuchung ein Formulierungsfehler eingeschlichen.

Die Strom- und Wasserabschläge wurden versehentlich mit dem Verwendungszweck „Abschlag November“ statt dem Verwendungszweck „Abschlag Dezember“ abgebucht, d.h. die Kunden sehen auf Ihrem Bankkontoauszug bei der Abbuchung im Verwendungszweck den falschen Monat. Die Höhe der Abbuchungen selbst ist reduziert und damit korrekt.

Zur Information: Die „Dezemberentlastung“ bedeutet dass bei einem SEPA-Lastschrift-Mandat die Dezember-Abbuchung für den Anteil Gas oder Wärme nicht durchgeführt wird. Der Abschlag für Strom, Wasser und Abwasser sind von der Soforthilfe nicht erfasst und bleibt unverändert!

Der Formulierungsfehler auf der Abbuchung führt bei vielen Kunden zu Rückfragen, wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Für die AVG bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn Abbuchungen bei 20.000 Gas- und Wärme-Kundinnen und Kunden mussten einmalig angepasst werden.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: https://www.stwab.de/Service/Energiekrise/Soforthilfegesetz-Dezemberentlastung/

Stadtwerke Aschaffenburg

gez. Dieter Gerlach                   
Werkleiter


Presse-Kontakt: Tel. (0 60 21) 3 91-3 91

Sekretariat der Geschäftsführung

zurück