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Förderprogramme
Förderprogramme für Energiesparer
Energiesparen dient nicht nur dem Umweltschutz mit einer Reduzierung des umweltschädlichen Treibhausgases CO2 und der Schonung der Energieressourcen. Die ständig steigenden Energiepreise erfordern schon rein wirtschaftlich gesehen Sparmaßnahmen.
Zur Förderung der verschiedenen Wege zum Energiesparen haben Bund, Land und Stadt verschiedene Förderprogramme aufgelegt, z.B. für:
- Wärmedämmung
- Sonnenkollektoren
- Energieberatung
- Holzpellet-Öfen
- Nahwärme
- Wärmepumpen
- Solarzellen (PV)
- u.a.
Die Bundesregierung hatte ihr Förder-Versprechen eingehalten: deutlich verbesserte Kreditkonditionen für "Ökologischen Neubau" sowie energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie im Faltblatt als pdf zum Download.
Förderung PV-Anlagen
Stadt fördert Photovoltaik - Förderrichtlinie ändert sich zum 1.8.2023
Das am 1.3 2023 gestartete PV-Förderprogramm findet großen Anklang. So konnten bislang über 150 Mini-Photovoltaikanlagen („Balkon-Anlagen“) und über 90 Photovoltaikanlagen der Größe über 1,5 kWp gefördert werden. Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Förderung und die Beratung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 in geänderter Form weitergeführt werden soll.
Die Anpassungen der Förderrichtlinien ab dem 01.08 2023:
- Für Mini-PV-Anlagen (sogenannte „Balkonanalgen“) bleiben die Fördersätze völlig unverändert. Auch der Bonus von 400€ für Grenzenlos-Pass Besitzer bleibt. Die von der Bundesregierung bereits angedachten Erleichterungen werden zusätzlich zur gebenden Zeit übernommen (z.B. Einspeisepunkt und Leistungsgrenze von 800 W anstatt bislang 600W).
- Für größere PV-Anlagen (über 1,5 kWp) gelten dann zum Teil reduzierte Fördersätze. Insgesamt wird der maximale Förderbetrag halbiert auf nunmehr 1.000€. Der Bonus für Gründach-PV-Anlagen wird erhöht, der Bonus zur Umrüstung von Altanlagen bleibt.
Anträge können laut Förderrichtlinie erst nach der Inbetriebnahme eingereicht werden. Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Anträge die ab dem 01.08.2023 eingehen, werden nach den angepassten Fördersätzen bemessen. Weiterhin gilt, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum im Amt für Umwelt-und Verbraucherschutz und die Inbetriebnahme durch die AVG.
Den Bürgern wird empfohlen zusammen mit einem Installationsunternehmen frühzeitig Termine zur Inbetriebnahme mit der AVG abzustimmen, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden. Durch den hohen PV-Anlagenzubau liegt die Wartezeit bei vielen Energieversorgen zur Inbetriebnahme und Zählertausch zwischenzeitlich bei mehreren Monaten. Auch bei der bislang sehr schnellen AVG beträgt die Wartezeit aktuell rund vier Wochen.
Die Nachfrage nach Förderanträgen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übersteigt die ursprünglichen Prognosen um ein Vielfaches. Dies geht mit einer gesteigerten Kapazität von regionalen und überregionalen Solarteuren einher.
Insgesamt wurde im bisherigen Förderzeitraum bereits Anlagen im Wert von 2,2 Mio € fertig installiert und gefördert. Zusammen mit den sehr kleinen Mini-PV-Anlagen sind somit 840 kWp auf weiteren 240 Standorten im Stadtgebiet verteilt. Ein weiteres Ziel des Förderprogramms, eine umfassende Beratung der Bürgerschaft, wurde ebenfalls erreicht.
Die Richtlinien und Antragsformulare finden Sie unten zum Direktausfüllen als PDF-Version. Die Antragstellung ist erst nach Inbetriebnahme der Anlage möglich.
Den vollständigen und unterschiebenen Förderantrag senden Sie bitte per Mail oder postalisch an:Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Kommunaler Energiebeauftragter
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330-1491
- Email:
- pv-foerderung@aschaffenburg.de
PV-Förderung - Grundinformationen, Datenschutz (PDF | 166 KB)
PV-Anlagen für Kinder-Tageseinrichtungen
PV-Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg für Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet
Kraft Stadtratsbeschluss fördert die Stadt Aschaffenburg Photovoltaikanlagen (PV) auf Kinder-Tageseinrichtungen (Kindergärten/-krippen/-horte). Hierbei liegt das Interesse in der Erweiterung der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet, in der für Kinder und Familien, für die Energiewende und in der langfristigen finanziellen Entlastung der Träger von Kindereinrichtungen.
Gefördert werden bis zu 10.000 € je PV-Anlage. Sowohl die Förderrichtlinien als auch die Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite als pdf zum Download.
Hinweise zur Finanzierung
Die Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen wird durch das Finanzierungsprogram 270 der KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Informationen finden Sie auf www.kfw.de und bei Ihrer Hausbank.

