Online-Dienste umfassen unterschiedliche Services, die online von überall verfügbar sind. Behördengänge können bequem online erledigt werden.
Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung von Dokumenten oder Zertifikaten, das Einreichen von Anträgen oder Formularen, die Terminvereinbarung oder die Kommunikation mit der Behörde.
Die folgende Online-Dienste werden Ihnen von der Stadt Aschaffenburg angeboten.
Allgemeine Ordnung
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Sie können hier online Fragen oder Beschwerden an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Behörde richten. Anonyme Beschwerden bitten wir auf anderem Wege, z.B. postalisch, einzureichen.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Arbeit und Beruf
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Jobcenter Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Jobcenter Stadt Aschaffenburg, Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Sie können sich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung über viele Themen online informieren. Sie können einen Beratungstermin online vereinbaren und viele Leistungen der Deutschen Rentenversicherung bequem von zu Hause erledigen
Zuständig für Sie: Deutschen Rentenversicherung – Aschaffenburg
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.
Zuständig für Sie: Deutschen Rentenversicherung – Aschaffenburg
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert über die notwendigenVerfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Der Europäische Berufsausweis (EBA) bietet ein vollelektronisches Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Ländern der EU und des EWR beim Wechsel zwischen EU-Staaten. Der EBA dient als elektronischer Nachweis, dass die Berufsqualifikation anerkannt wurde. Er berechtigt jedoch nicht automatisch zur Berufsausübung. Dafür müssen je nach Beruf weitere Kriterien erfüllt sein, wie z. B. die persönliche Eignung oder deutsche Sprachkenntnisse.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Die Stadt Aschaffenburg versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen und ist eine moderne innovative Verwaltung. Die Dienstleistungen der Stadt und ihrer Beschäftigten reichen von den klassischen Verwaltungsaufgaben über Tätigkeiten in den Bereichen Technik, Bauen oder Kultur bis hin zu Arbeiten im Sozial- und Erziehungswesen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg können Sie sich ständig weiterentwickeln, Verantwortung übernehmen und aktiv die Zukunft unserer Stadt mitgestalten.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Sie können sich über die vielfältigen Jobangebote der bayerischen Landratsämter online informieren und bewerben.
Für Sie zuständig: Landesratsamt Aschaffenburg
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Ausweise und Dokumente
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Bildung, Aus- und Fortbildung & Studium
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Studentenwerk Würzburg
Sie können den Antrag auf Leistungen nach dem BAföG für Auslandsaufenthalte in dem Land Österreich online stellen. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, kann gefördert werden:
- High School – Besuch
- Auslandspraktikum
- Auslandsstudium
Für Sie zuständig: Landeshauptstadt München
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Die Anmeldung von Teilnehmern für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgt über das Bildungsmanagementsystem (BMS). Der Kommandant muss in BMS bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt / kreisfreien Stadt an die Regierung weitergeleitet.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: VHS Aschaffenburg
Familie, Kinder, Jugend & Partnerschaften
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Gesellschaft und Politik
Für Sie zuständig: Stadt- und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Mit dem Auskunftsrecht garantiert Ihnen Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) ein bedeutsames Betroffenenrecht. Danach können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Gesundheit und Vorsorge
Bürger können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht übermitteln.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Natur & Umwelt
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1. Die zuständige Behörde bestätigt dem Anzeigenden unverzüglich schriftlich den Eingang der Anzeige. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Anzeigende seinen Hauptsitz hat.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Nach § 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bedürfen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen zu erteilen.
Sie können das Formular zur Beantragung einer Erlaubnis Ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit nach § 54 KrWG Schritt für Schritt elektronisch ausfüllen und anschließend an die zuständige Behörde übersenden. Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden. Halten Sie diese in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB bereit. Der Antrag muss abschließend qualifiziert elektronisch signiert werden. Hierzu kann z. B. die im elektronischen Abfallnachweisverfahren genutzte Signaturkarte und der dort verwandte Kartenleser eingesetzt werden.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und DatenInformationsSystem
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.
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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
Über den Datenverbund Abwasser Bayern (DABay) können Abgabepflichtige alle Anlagen gemäß VwVBayAbwAG zur Großeinleiter- und Niederschlagswasserabgabe online an die Kreisverwaltungsbehörde übermitteln. Zur Nutzung des digitalen Prozesses ist eine Registrierung notwendig.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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UmweltAtlas Bayern
Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Mit dem Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern werden Information über Hochwassergefahren sowie vorläufig gesicherte und amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebieten veröffentlicht.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Gewerbe
Der § 30 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung verbietet das Führen Lastkraftwagen (LKWs) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhängern hinter LKWs an Sonn- und Feiertagen zwischen Mitternacht und 22 Uhr.
LKWs, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen aufweisen, oder Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen während der Ferienzeit nicht geführt werden, sofern sie gewerblich Güter transportieren. Das Ferienfahrverbot besteht gemäß § 1 der Ferienreiseverordnung an allen Samstagen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. August eines Jahres in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Über folgende Link können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Wenn Handwerksbetriebe Handelsvertretungen und soziale Dienste für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Dieser Antrag kann online erstellt werden.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Damit der Sport seine besondere Wirkung für unsere Gesellschaft entfalten kann, sind die Sport- und Schützenvereine vor Ort von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Freistaat Bayern den Sportbetrieb der Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Bundesamt für Justiz
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
KaVKA–42.BV Die Verordnung regelt Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb derartiger Anlagen mit dem Ziel, den Austrag von Legionellen-haltigen Aerosolen zu minimieren.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können.
Über den Kataster können Sie sich Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme – 42. BImSchV) online anzeigen lassen.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Kultur und Freizeit
Für Sie zuständig: Stadt und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadtbibliothek Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadtbibliothek Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt- und Stiftsarchiv der Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadttheater Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Volkshochschule Aschaffenburg
Leben mit Einschränkungen
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Mobilität
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
Funktionen: Anruf-Sammel-Transport (AST) bestellen, Fahrplanauskunft, Busstellen Informationen, Abfuhrtermine, Wartezeiten Recyclinghöfe, Smart Parking
Wenn Sie Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie über einen Online-Antrag einreichen können.
Der Antrag gelangt an das staatliche Bauamt und wird dort entsprechend weiterbearbeitet. In bestimmten Fällen einer Sondernutzung erhalten Sie einen näheren Hinweis z. B. zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
Die Antragstellung erfolgt abhängig von der Art der Sondernutzung vollständig online. Ggf. müssen Anlagen als Dateien im PDF-Format hochgeladen werden.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Notlagen und Opferhilfen
Menschen aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis online beantragen. Das Online-Verfahren ist auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Sie haben eine Wohnung, die Sie anbieten möchten für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine? Sie möchten Menschen vorübergehend bei sich selbst aufnehmen? Sie möchten Transportdienstleistungen anbieten, um innerhalb Bayerns Menschen aus der Ukraine zu Unterkünften zu bringen?
Dann können Sie dieses Formular nutzen. Die Angebote werden an die Regierungen und Kommunen weitergegeben, die dann bei Bedarf auf Sie zukommen werden.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Für Sie zuständig: Jobcenter Stadt Aschaffenburg, Agentur für Arbeit
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Sprengstoff- & Waffenrecht
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Sterbefall, Erbschaft und Testament
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Wohnen, Bauen und Umzug
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen Sie, um eine Immobilie in einzelne voneinander getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zugang aufzuteilen. Ausgestellt wird die Bescheinigung durch die Baubehörde.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen die Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen. Innerhalb eines Gebäudes erfolgt die bauliche Trennung durch die Decken und Wände der jeweiligen Wohnung (Abgeschlossenheit). Jede als abgeschlossen geltende Wohneinheit muss über einen eigenen abschließbaren Zugang, eine Küche und ein Badezimmer verfügen.
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Der Antrag kann online wirksam gestellt werden und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.
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Sie können bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses die Übermittlung des amtlichen Grundstücksmarktberichts online beantragen. In dem Bericht wird der örtliche Immobilienmarkt beschrieben. Er enthält auch die sogenannten sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten für Sachverständige in der Immobilienbewertung.
Aufgabe des Grundstücksmarktberichtes ist es, die Umsatz- und Preisentwicklung in ihren regional unterschiedlichen Ausprägungen darzustellen und über das Preisniveau zu informieren. Der Grundstücksmarktbericht dient der allgemeinen Markttransparenz. Er basiert auf den Daten und Auswertungen der Kaufpreissammlung durch die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und ist als Ergänzung zu deren ortsbezogenen Marktberichten ausgelegt
Immobilienmarktberichte sind grundlegende Übersichten über das Marktgeschehen der bebauten und unbebauten Grundstücke, teilweise auch über die land- und forstwirtschaftliche Flächen.
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Die Anwendung „Katasterauszug zur Bauvorlage“ stellt einen Bügerservice im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung dar.
Damit können Bauherren direkt bei allen teilnehmenden Gemeinden einen Katasterauszug (welcher für Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist) erhalten.
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Über das Mieterportal können Kunden Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihren aktiven Verträgen im Bereich Mietverhältnis mit der Stadtbau Aschaffenburg online abwickeln, Informationen rund um ihr(e) Vertragsverhältnis(se), ihre Wohneinheit(en) und das gesamte Wohnobjekt abrufen und mit der Stadtbau Aschaffenburg in Kontakt treten
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Die Stadtbau Aschaffenburg bietet sicheren, bezahlbaren und vor allem familienfreundlichen Wohnraum in Aschaffenburg an. In deren Portfolio sind nicht nur öffentlich geförderte sondern auch frei finanzierte Wohnungen zu finden.
Bei Interesse an einem Angebot folgen Sie unter dem Exposé dem Link „Jetzt bewerben“ und füllen den Wohnungsinteressentenbogen online aus.
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Zuwanderung, Migration und Staatsangehörigkeit
Für Sie zuständig: Stadt Aschaffenburg
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Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.
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Zentrale Onlineportale
Nicht fündig geworden? Wir arbeiten aktuell am Ausbau unserer Online-Dienste.
Manche unserer Dienste stehen bisher noch nicht als interaktives Webformular zur Verfügung. Unter Formulare auf unserer Website www.aschaffenburg.de finden Sie weitere noch nicht digitalisierte Dienste.
Sie vermissen einen Dienst oder sind der Meinung das ein bestimmter Dienst unbedingt digitalisiert werden müsste? Schreiben Sie uns an digital@aschaffenburg.de
Haben Sie technische Probleme mit einem der Onlinedienste oder der BayernID? Funktioniert die Webseite nicht wie erwartet?
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