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Inhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Immissionsschutzrecht und Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht
  • Antrag der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH: Zubau eienr Abfallmitverbrennungsanlage sowie zweier Großwasserraumkessel - Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Genehmigungsantrag

    Es ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung:

    Die Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH hat am 08.08.2022 beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg (als zuständige untere Immissionsschutzbehörde bzw. Genehmigungsbehörde) einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG eingereicht.
    Die Stadt Aschaffenburg – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH mit Datum vom 23.10.2023 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt.

  • Antrag der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage – Öffentliche Bekanntmachung über den Entfall eines Erörterungstermins

    Antrag der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH vom 08.08.2022 auf Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Flur-Nr. 3486, Gemarkung Aschaffenburg) – Öffentliche Bekanntmachung über den Entfall eines Erörterungstermins

    Im Rahmen der Einwendungsfrist wurden zwei Einwendungen einer Person erhoben, die jedoch zurückgenommen worden sind. Daher wird von der Durchführung des ursprünglich für den 26.04.2023 vorgesehenen Erörterungstermins abgesehen.

  • Antrag der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH vom 08.08.2022 auf Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Antrag der Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH vom 08.08.2022 auf Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem.
    § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Flur-Nr. 3486, Gemarkung Aschaffenburg) – Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens. Aufgrund von § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ergeht die folgende öffentliche Bekanntmachung:
    Die Firma Sustainable Energy Aschaffenburg GmbH beabsichtigt die Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg (Teilfläche der derzeitigen Flur-Nr. 3486, Gemarkung Aschaffenburg).
    Die vorgesehenen Energieerzeugungsanlagen sollen die am selben Standort (auf eigenem Betriebsgelände) befindliche Papierfabrik der Firma DS Smith Paper Deutschland GmbH mit Prozessdampf und elektrischem Strom versorgen.
    Für das Änderungsvorhaben besteht Genehmigungspflicht nach § 16 Abs. 1 Satz 1Halbsatz 2 BImSchG, da durch die beabsichtigte Änderung für sich genommen die Leistungsgrenzen der Nrn. 1.2.3.1 und 8.1.1.3 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) erreicht werden.

Naturschutzrecht
  • Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Information über das FFH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023

    Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage ...