Kursdetails
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Patientenverfügung und Vollmacht Vortrag

Besprochen werden Maßnahmen, die wir bei einer schweren, voraussichtlich tödlichen Erkrankung / Verletzung mit einer Patientenverfügung gestatten [ z.B. Pflege, Schmerzmittel, Seelsorge, Hospizbegleitung] oder ablehnen [z.B. künstliche Ernährung].
Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag].
Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.

Kurstermine 1

Insgesamt gibt es 1 Termine zum diesen Kurs
Datum Ort
1 Samstag  •  16.03.2024  •  14:30 - 16:00 Uhr Mehrzweckhalle (Nebenraum), Rothenbucher Weg 45
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