Patientenverfügung und Vollmacht Vortrag
Besprochen werden Maßnahmen, die wir bei einer schweren, voraussichtlich tödlichen Erkrankung / Verletzung mit einer Patientenverfügung gestatten [ z.B. Pflege, Schmerzmittel, Seelsorge, Hospizbegleitung] oder ablehnen [z.B. künstliche Ernährung].
Für den Fall, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übertragen wir mit einer Vollmacht (auch Vorsorgevollmacht genannt) an Vertrauenspersonen Aufgaben [z.B. Postbezug, Schriftverkehr, Umgang mit Behörden, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsauflösung, Pflegeheimvertrag].
Wenn jemand in geistig gesunden Tagen nichts Derartiges verfasst hat, wird möglicherweise eine "Rechtliche Betreuung" erforderlich, die ebenfalls kurz erläutert wird.
| Kursnummer | 241-171054 |
| Beginn | Sa., 16.03.2024, um 14:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort |
Mehrzweckhalle (Nebenraum), Rothenbucher Weg 45 Rothenbucher Weg 45, 63879 Weibersbrunn |
| Kursleitung |
Dr. Lothar Blatt
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| Entgelt | 5,00 € |
| Bemerkungen | Mit Pause! |
Kurstermine 1
| – | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Samstag • 16.03.2024 • 14:30 - 16:00 Uhr | Mehrzweckhalle (Nebenraum), Rothenbucher Weg 45 |