Kursdetails

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung Vortrag

Im Falle unserer Handlungsunfähigkeit- Demenz/Alter/Unfall – dienen die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung dazu, unsere Selbstbestimmung weiterhin wahrzunehmen, ansonsten ordnet das Gesetz eine staatliche Betreuung an; was regeln die drei Rechtsinstitute, welche Neuerungen ergeben sich aus dem seit dem 1.01.2023 geltenden Betreuungsrecht – Stichwort: Ehegattennotvertretungsrecht/Missbrauch der Vollmacht - ? Der Vortrag befasst sich mit der aktuellen Rechtslage anhand von Fällen;  wie ist z.B.  eine Patientenverfügung durchsetzbar , wenn sie nicht beachtet wird ?  Anschließend  besteht die Möglichkeit  zur Diskussion; Referent: RA Thomas Goes, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht.

Kurstermine 1

Insgesamt gibt es 1 Termine zum diesen Kurs
Datum Ort
1 Mittwoch  •  02.10.2024  •  19:00 - 20:30 Uhr Maintalhalle, Foyer, Jahnstr. 50,
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