Im Falle unserer Handlungsunfähigkeit- Demenz/Alter/Unfall – dienen die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung dazu, unsere Selbstbestimmung weiterhin wahrzunehmen, ansonsten ordnet das Gesetz eine staatliche Betreuung an; was regeln die drei Rechtsinstitute, welche Neuerungen ergeben sich aus dem seit dem 1.01.2023 geltenden Betreuungsrecht – Stichwort: Ehegattennotvertretungsrecht/Missbrauch der Vollmacht - ? Der Vortrag befasst sich mit der aktuellen Rechtslage anhand von Fällen; wie ist z.B. eine Patientenverfügung durchsetzbar , wenn sie nicht beachtet wird ? Anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion; Referent: RA Thomas Goes, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht.