Mitbewerber auf dem Strom und Gas-Markt einfach im Regen stehen zu lassen. Sehr schnell wurde ein Krisenstab mit den wichtigsten Entscheidern der AVG eingerichtet. Dieser Krisenstab hat dann sehr schnell zusätzliche Vorratsbeschaffungen von Holzbrennstoffen für die Heizzentralen der Nah- und Fernwärmeversorgung der Bürger der Stadt veranlasst. In weiteren Schritten wurden Lösungen erarbeitet, damit Geschäftskunden deren Festpreisverträge endeten, bei den extremen Marktpreisen auch ohne Preisbindung weiter beliefert werden konnten. Auch die vorausschauende Energie-Einkaufsstrategie, die nicht kurzfristig auf Profit ausgelegt ist, hat sich in der Krisensituation bewehrt. Die meisten Stromtarife der AVG konnten dadurch unter den von der Bundesregierung festgelegten 40 Cent gehalten werden. Nahezu alle Kund*innen der AVG sind nicht von der Strompreisbremse betroffen. Die Erdgas-Kunden, die mit der AVG in der Vergangenheit eine Preisgarantie vereinbart hatten, sind trotz der besonderen Marktsituation und den dadurch verursachten zusätzlichen Umlagen (Speicherumlage, Bilanzierungsumlage) zum vereinbarten Preis bis zum Ende der Vereinbarung beliefert worden. Alle Stammkunden der AVG profitierten von den Preis- und MengenSchutzmaßnahmen der AVG. Kunden die in der Krisensituation von ihrem Versorger im Stich gelassen wurden sind von der AVG aufgefangen worden und auch in der Der im Februar 2022 begonnene Krieg in der Ukraine und seine Folgen haben uns alle getroffen, auch die AVG als Unternehmen und Energieversorger. Im Spätsommer und Herbst letzten Jahres stiegen die Energiepreise in bisher nicht gekannte Höhen. Erdgas und Strom wurden an den Großhandelsmärkten zu Preisen gehandelt, die das 10- bis 15- fache des Vorkrisenniveaus betrugen. Das führte zu erheblichen Belastungen für Privathaushalte, Gewerbe und Industrie. Welche Hilfen gab und gibt es? Die deutsche Wirtschaft drohte aufgrund der gestiegenen Energiepreise zusammenzubrechen. Die Bundesregierung hat daher im Herbst 2022 eine Expert*innenKommission Gas und Wärme eingesetzt, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das sind im Wesentlichen „Drei Schritte zur Energiepreis- Entlastung“. Der erste Schritt Die Soforthilfe im Dezember 2022 Der zweite Schritt Die Energiepreisbremse ab März 2023 Aber ohne auf die Entscheidungen der Bundesregierung zu warten hat die AVG bereits zu Beginn der Krise Maßnahmen ergriffen, damit die AVG von den extremen Marktverhältnissen nicht in eine Handlungsunfähigkeit getrieben wird, aber vor allem um den Kunden der AVG durch die Krise helfen zu können und sie nicht wie einige Preisentwicklung auf dem Energiemarkt Krisenzeit und Erdgas-Mangellage sicher weiter mit Strom und Erdgas versorgt worden. Der Krisenstab hat darüber hinaus auch für einen möglichen Kollaps des europäischen Energieversorgungssystems Vorsorge getroffen. Mehr Informationen zu den Energiepreisbremsen und Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.stwab.de/Strompreisbremse www.stwab.de/ GasUndWaermepreisbremse Der dritte Schritt – Härtefallregelungen Über die Soforthilfe und die Energiepreisbremse hinaus haben Bund und Länder sogenannte Härtefallregelungen getroffen. Zum Beispiel haben Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, ebenfalls erhebliche Kostensteigerungen zu verkraften. Besonders betroffen von den stark gestiegenen Energiepreisen sind auch soziale Einrichtungen sowie Kultur- und Forschungseinrichtungen. Für diese Verbrauchergruppen wurden einzelne Härtefallregelungen mit Förderbeträgen definiert. Darüber hinaus gibt es in bestimmten Fällen noch weitere Entlastungen durch Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus und Heizkostenzuschüsse. Zudem wurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. 39 Energieversorgung, Strom, Gas, Wärme, Wasser – klimaschonend, verlässlich, regional Energie
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