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17.04.2025:

Neuer Mobilfunkstandort in Schweinheim

Im Zuge der geplanten Erweiterung der Mobilfunkversorgung in Schweinheim bietet die Stadt Aschaffenburg dem Netzbetreiber Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) einen alternativen Standort auf dem Parkplatzgelände der Erbighalle an. Ziel ist es, bei sensiblen Standorten die Immissionsbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig eine zuverlässige Versorgung sicherzustellen.

Die DFMG hatte bereits Mitte 2022 eine Anfrage zur Errichtung eines Mobilfunkmastes im Bereich der Wohngebiete Herbigsbach und Steinweg, des angrenzenden Gewerbegebiets sowie der Erbighalle gestellt. Nach Prüfung verschiedener Optionen wurde das Gelände der Erbighalle aufgrund seiner topografisch günstigen Lage als geeigneter Standort identifiziert: Dieser liegt außerhalb der Wohnbebauung und bietet eine optimale Netzabdeckung. Der geplante „City-Mast“ soll maximal 25 Meter hoch sein und durch seine Leichtbauweise ohne aufwendige Fundamentarbeiten errichtet werden. Der gewählte Standort auf dem Parkplatz ist rund 80 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt und erfordert keine baulichen Eingriffe wie Baumfällungen. Eine Prüfung ergab zudem, dass sich keine sensiblen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe befinden.

Die flächendeckende Mobilfunkversorgung ist heute mehr denn je eine entscheidende Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Vor diesem Hintergrund haben sich die vier in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber am 19. Juni 2023 zu einer neuen Selbstverpflichtung bekannt, die den Ausbau des Mobilfunknetzes über die nächsten fünf Jahre sicherstellt.
Ein neuer Mobilfunkstandort wird immer in Abstimmung zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den Kommunen entwickelt. Kommunen haben die Möglichkeit, Alternativstandorte zu benennen und etwa eigene Grundstücke oder Gebäude anzubieten. Dennoch haben Städte und Gemeinden nur noch begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die endgültige Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen und laut aktueller Rechtslage keine Möglichkeit, einen anderen Standort rechtlich zu erzwingen. Die finale Entscheidung über den Standort trifft derzeit allein der Netzbetreiber.