Inhalt
Geburt
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Kopien der gültigen Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, bei ausländischen Staatsangehörigen auch die Aufenthaltstitel.
- Formular zur Erklärung des Vornamens ihres Kindes
Zusätzlich benötigt das Standesamt:
Wenn Sie mit dem Vater des Kindes verheiratet sind:
- Bei Eheschließung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine weiteren Urkunden erforderlich
- Bei Eheschließung vor 01.01.2009 oder bei Eheschließung in Deutschland außerhalb Bayerns: Eheurkunde und zusätzlich beide Geburtsurkunden der Eltern oder alternativ das Eheregister
Wenn Sie ledig sind, das heißt, wenn Sie noch nie verheiratet waren:
- Ihre Geburtsurkunde
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
- Ihr Eheregister mit Auflösungsvermerk (Scheidungsdatum oder Sterbetag) und Hinweisen zu Ihrer Geburt oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, Ihre Geburtsurkunde und ggf. Ihre Bescheinigung über Namensänderung nach Eheauflösung
Sollten Sie selbst oder der Vater des Kindes im Ausland geboren worden sein oder die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Auslandsbeteiligung. Die Nachforderung weiterer Dokumente bleibt generell vorbehalten.
Bitte beachten Sie:
Wenn ein Elternteil oder beide Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, müssen Geburtsurkunden oder Eheurkunden aus dem Ausland im Original vorgelegt werden.
- Einfache Kopien erkennen wir nicht an.
- Ausländische Urkunden (außerhalb der EU) müssen entweder mit einer Apostille oder einer Legalisation versehen werden oder im Einzelfall durch die Deutsche Botschaft im Heimatland geprüft werden. Bitte nehmen Sie daher im Vorfeld der Geburt per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf, welche Unterlagen Sie eventuell noch im Ausland besorgen müssen.
- Wenn Ihre Urkunden nicht in internationaler Form (nach dem CIEC-Abkommen) vorliegen, müssen Sie bitte die Urkunde noch in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Der Übersetzer oder die Übersetzerin müssen vor einem deutschen Gericht anerkannt und beeidigt sein. Eine Übersicht finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de
Hinweis:
Seit 01.11.2022 ist es möglich, dass Ihre Daten im Wege des Datenabrufverfahrens beim zuständigen Standesamt in Deutschland von uns beschafft werden können. Sofern Sie die benötigten Urkunden bereits beschafft haben oder Sie noch ältere Urkunden besitzen, legen Sie bitte diese im Original bei uns vor. Die Dauer der Bearbeitung kann damit verkürzt werden.

