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Geburt
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss zur Beurkundung des Vaters im Geburtenregister des Kindes die Vaterschaft durch den leiblichen Vater anerkannt oder durch ein Gericht festgestellt werden. In manchen Ländern müssen auch Mütter die Mutterschaft förmlich anerkennen. Eine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter des Kindes dem Anerkenntnis zustimmt. Die Beurkundung der Erklärungen ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen. Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt einen Termin. Zuständig für die öffentliche Beurkundung der Erklärungen sind unter anderem Standesämter und Jugendämter. Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.

