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Geburt

Namensführung des Kindes

Die Namensführung des Kindes ist vor allem von der Staatsangehörigkeit der Eltern abhängig. Das Kind verheirateter Eltern erhält hierbei in der Regel den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen oder haben sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, so sind u. U. noch Erklärungen zur Namensführung des Kindes beim Standesamt abzugeben. Zu den Möglichkeiten der Namensgebung geben wir gern weitere Auskünfte.