Inhalt
Geburt
Fristen/Dauer
Die Geburt muss innerhalb einer Woche (der Tag der Geburt des Kindes zählt nicht mit) von der Klinikverwaltung, bzw. bei Hausgeburten durch die Eltern, beim Standesamt angezeigt werden. Eine Totgeburt ist spätestens bis zum dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzuzeigen.
Die Beurkundung der Geburt mit Erstellung von beantragten Geburtsurkunden erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen im Regelfall innerhalb eines Zeitraumes von 5 bis 10 Tagen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieses Zeitraums von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Sollten wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir Sie kontaktieren. Der Versand der Urkunden erfolgt in der Regel postalisch.

