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Ummeldung
Sie ziehen innerhalb von Aschaffenburg um ?
Dabei sollten Sie an folgendes denken:
Melderechtliche Ummeldung
Bei der Ummeldung ist ein gültiges Ausweisdokument im Original (Personalausweis oder Reisepass - elektronischer Aufenthaltstitel allein reicht nicht aus) und eine vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Beziehen Sie selbstgenutztes Wohneigentum, so füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenbestätigung aus. Die Ummeldung erfolgt gebührenfrei.
Eine Ummeldung kann durch eine persönliche Vorsprache oder online erfolgen (derzeit funktioniert das online nur mit einem deutschen Personalausweis oder einer eID-Karte - die Ummeldung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch nicht möglich!). Eine Ummeldung auf postalischem Weg ist nicht zulässig!
Änderung des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels
Nach einem Wohnungswechsel muss die Adresse auf dem Personalausweis/dem elektronischen Aufenthaltstitels berichtigt werden. Die Berichtigung wird im Bürgerbüro bei persönlicher Vorsprache direkt erledigt.
Ummeldung von Kraftfahrzeugen
Bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) wird dieser im Bürgerbüro sofort berichtigt. Sie behalten Ihr bisheriges Kennzeichen. Eine Adressänderung ist auch online möglich.
Bewohnerparkausweise
Für die Bürger, die in ein Bewohnerparkgebiet ziehen, wird auf Antrag im Bürgerbüro ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Hundesteuer
Wenn Sie in Aschaffenburg einen Hund angemeldet haben, können Sie die Änderung persönlich mitteilen. Die Sachbearbeitung erfolgt in der Stadtkämmerei, Rathaus.
Gas-/Strom-/Wasserbezug
Sie sollten der Aschaffenburger Versorgungs GmbH Ihren Umzug rechtzeitig melden, damit eine korrekte Abrechnung Ihrer Strom-, Gas- und Wasserkosten erfolgen kann.
Ummeldung von Mülltonnen
Zur Ummeldung von Mülltonnen hält die Information des Rathauses Anträge für Sie bereit. Formulare können Sie auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken.
Postsendungen
Stellen Sie, soweit notwendig, einen Nachsendeantrag bei Ihrem Brief- oder Postunternehmen. So erhalten Sie auch nach Ihrem Wohnungswechsel pünktlich Ihre Postsendungen.
Mitteilung von Adressänderungen an Sonstige
Bitte denken Sie auch daran Ihre Adressänderung anderen Stellen bekannt zu geben (z. B. Banken, Krankenkassen, Versicherungen).

