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Inhalt

Reisepass

Am 01.11.2007 wurde der elektronische Reisepass der 2. Generation eingeführt. Auf einem elektronischen Chip werden die Daten zur Personen, das biometrische Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Die auf dem Reisepass und Personalausweis elektronisch gespeicherten Daten können nur von bestimmten hoheitlichen Stellen abgerufen werden, z.B. Polizei, Grenzschutz, Passbehörden.


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digitales Lichtbild ab 01.05.2025

Ab dem 01.05.2025 kann nur noch ein digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Bilder in Papierform von Fotografen oder anderen Stellen können nicht mehr akzeptiert werden. Zur Aufnahme von digitalen Bildern befinden sich im Wartebereich des Bürgerbüros zwei Fotostationen, die hierfür genutzt werden können. Weiterführende Informationen zur Nutzung der Stationen finden Sie hier.

Alternativ kann bei mitwirkenden Fotografen ein digitales Lichtbild erstellt werden, das dann über eine Cloud bei der Antragstellung abgerufen werden kann. Welche Fotografen oder andere Stellen die Cloud-Lösung anbieten, finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Direktversand ab 01.05.2025

Ab 01.05.2025 können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Der Direktversand-Service kostet 15 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Der Service kann nur genutzt werden, wenn Sie über ein zweites gültiges Ausweisdokument verfügen. Für Kinder ist ein Direktversand der Ausweisdokumente nicht möglich, ebenso für Dokumente, die im Express-Verfahren beantragt wurden.

Bei Interesse am Direktversand sprechen Sie uns bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes direkt darauf an!


Was ist für die Beantragung eines Reisepasses erforderlich?

  • persönliches Erscheinen (zur Identifizierung, eigenhändige Unterschrift, Fingerabdrücke)
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde bei Ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten bzw. geschiedenen Personen (sofern bisherige Ausweisdokumente nicht von der Stadt Aschaffenburg, sondern von einer anderen Behörde ausgestellt wurden oder bisher noch gar kein Ausweisdokument vorhanden war)
  • bei Minderjährigen Nachweis über alleiniges Sorgerecht bzw. bei gemeinsamem Sorgerecht und gemeinsamer Wohnung der Eltern die schriftliche Zustimmungserklärung des Elternteils, das nicht bei der Beantragung dabei ist sowie dessen Ausweisdokument im Original (sofern möglich). Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.

Ob Ihr Reisepass abgeholt werden kann, können Sie online über die Ausweis-Statusanfrage feststellen.


Wird erstmalig ein Ausweisdokument beantragt, so muss die Identität dieser Person durch einen Dritten (Elternteil/Familienangehöriger) persönlich bestätigt werden.


Bearbeitungsgebühren

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro
  • Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 70,00 Euro
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten: 22,00 Euro
  • Expresszuschlag bei Lieferung innerhalb von 4-5 Arbeitstagen: 32,00 Euro
  • Nutzung der Speed Capture Station: 7,00 Euro

Gültigkeit

  • für Antragsteller unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

Bitte beachten Sie: unabhängig von der generellen Gültigkeit des Reisepasses verliert dieser seine Gültigkeit, wenn eine Person anhand des Passbilds auf dem Ausweis nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bitte prüfen Sie daher vor allem bei kleineren Kindern regelmäßig, ob Ihr Kind  noch so aussieht wie auf dem Passbild . Sollte das nicht mehr der Fall sein, bedenken Sie bitte, dass es zu möglichen Problemen beim Grenzübertritt kommen kann. Wir raten in diesem Fall zu einer Neubeantragung des Reisepasses.


Reisepässe im Expressverfahren

Sie haben die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Dieser wird innerhalb von 4-5 Werktagen in das Bürgerbüro geliefert. Für einen im Expressverfahren erstellten Reisepass wird ein Zuschlag i.H.v. 32,00 Euro erhoben. Der Reisepass kostet daher für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro und für Personen ab 24 Jahren 102,00 Euro.


Vorläufiger Reisepass

In Ausnahmefällen kann Ihnen ein fälschungssicherer, maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn Sie sofort einen Reisepass benötigen und die Frist für eine Bestellung des Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr ausreicht. Die Dringlichkeit müssen Sie glaubhaft darlegen, zum Beispiel durch Vorlage des Flugtickets/der Reiseunterlagen. Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht von allen Reiseländern anerkannt wird!
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens 12 Monate gültig. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro.


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Es ist ab sofort auch möglich, den Reisepass an unserer Dokumentenabholstation 24/7 rund um die Uhr - unabhängig von Öffnungszeiten - abzuholen. Möchten Sie dieses Angebot nutzen, teilen Sie uns das bitte bei der Antragstellung mit.

Weitere Informationen zur Dokumentenabholstation finden Sie hier: https://digital.aschaffenburg.de/2022/11/24h-geoeffnet-dokumentenabholstation-theaterplatz/


Beantragung vor Eheschließung

Der Reisepass kann nur dann bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden, sofern unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung, bei der der Familienname geändert werden soll, eine Urlaubsreise ansteht. Die einheitliche Frist für die Vordatierung beträgt 8 Wochen. Zur Beantragung ist die Aufgebotsbescheinigung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass aber erst nach erfolgter Eheschließung ausgehändigt werden kann!


Eintrag von Eltern im Reisepass der Kinder

Ein Eintrag von Eltern in den Reisepass der Kinder ist möglich, wenn ein Elternteil einen abweichenden Familiennamen führt. Hierzu ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht eine Erklärung von beiden Elternteilen erforderlich. Eingetragen in den Reisepass werden dann auch immer beide Elternteile gemeinsam.


Reisepässe für Minderjährige

Bei Minderjährigen (Altersgrenze: 18 Jahre) muss der Reisepass durch die sorgeberechtigten Eltern beantragt und abgeholt werden. Besteht für einen Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, ist dieses nachzuweisen. Bei der Antragstellung müssen mindestens ein Elternteil und das Kind persönlich anwesend sein. Vom nicht anwesenden Elternteil ist eine schriftliche Zustimmungserklärung im Original und die Vorlage dessen Ausweisdokumentes erforderlich.


Änderungen im Reisepass

Änderungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich, d.h., dass z.B. bei einer Namensänderung (insb. bei Eheschließung) in jedem Fall ein neuer Reisepass benötigt wird. Der bisherige Reisepass wird mit Wirksamkeit der Änderung kraft Gesetzes ungültig. Eine Ausnahme gilt bei einem bloßem Wohnsitzwechsel. Dieser kann nachträglich im Pass vermerkt werden. Die Änderung erfolgt gebührenfrei.


Auslandsreisen

Bitte informieren Sie sich vor Auslandsreisen rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (siehe unten aufgeführten "LINK"), bei Ihrem Reiseveranstalter oder der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes. Bitte beachten Sie auch die Einreisebestimmungen evtl. Transitländer, insbesondere, wenn die Reise auf dem Landweg stattfindet.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Reisepass erhalten Sie:

  • beim Bundesministerium des Inneren
  • beim Auswärtigen Amt
  • bei der Bundesdruckerei