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Anmeldung für Prostituierte
Wenn Sie in Deutschland in der Prostitution tätig sind, müssen Sie sich vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.
Beschreibung:
Die Anmeldung muss persönlich bei der Behörde erfolgen, die für den Ort, an dem Sie Ihre Tätigkeit vorwiegend ausüben wollen, zuständig ist. Für das Stadtgebiet Aschaffenburg ist das das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt.
In der Öffentlichkeit ist es generell verboten, Prostitution anzubieten und auszuüben.
Wenn Sie in einem verbotenen Bereich arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit und Sie müssen ein Bußgeld bezahlen. Wenn Sie wiederholt im verbotenen Bereich arbeiten, wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet.
Wenn Sie arbeiten, müssen Sie immer die Anmeldebescheinigung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich tragen.
Wenn Sie ohne gültige Anmeldebescheinigung arbeiten, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Besonderheiten:
Sie können sich zusätzlich eine Alias-Anmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält statt des richtigen einen ausgedachten Namen.
Voraussetzungen:
Vor der Anmeldung müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet in Aschaffenburg beim Gesundheitsamt statt.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen. Die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als drei Monate sein. Für die Ausstellung dieser Bescheinigung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 35,- Euro bezahlen.
Nichtdeutsche Staatsangehörige:
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt hier die Ausländerbehörde.
Benötigte Unterlagen:
- Zwei aktuelle Passbilder ohne Rand (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument (gegebenenfalls Arbeitserlaubnis für Deutschland)
- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 ProstschG. Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Antrag für eine Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Alias-Bescheinigung nur bearbeiten können, wenn Sie bei Ihrem Termin alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin unter der Telefonnummer: 06021-3301310 oder per Mail unter: Konzessionen@aschaffenburg.de
Dauer & Kosten
In der Regel 60 bis 90 Minuten. Sie bekommen sofort Ihre Anmeldebescheinigung
Gebührenrahmen:
35 Euro für die Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls zuzüglich 35 Euro für eine Alias-Anmeldebescheinigung.
Bei Ersatzausstellung (Verlust, Namensänderung) fällt eine Gebühr in Höhe von 35 Euro an.
Zahlungsarten:
Bar oder mit Karte am Kassenautomaten.
Links:
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1310
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- Konzessionen@aschaffenburg.de

