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Namensrecht

Ehenamen

Bei der Eheschließung

Die Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Namen wählen. Bestimmt werden können die aktuellen Familiennamen sowie die Geburtsnamen der Ehegatten. Möglich ist hier auch ein Doppelname. Möglich ist auch, dass nur ein Ehegatte einen Doppelnamen führt. Falls sie keine Erklärung zum Ehenamen abgeben, behalten beide Ehegatten ihren vorher geführten Namen.

Familienname des/der Ehegatten während der Ehe ändern

Wenn die Ehegatten in der Ehe nachträglich doch einen gemeinsamen Namen wünschen, können sie diesen jederzeit während der bestehenden Ehe nachträglich bestimmen. Bestimmt werden können die aktuellen Familiennamen sowie die Geburtsnamen der Ehegatten. Möglich ist hier auch ein Doppelname für beide Ehegatten oder dass nur ein Ehegatte einen Begleitnamen führt.
Ein Ehegatte der einen Begleitnamen führt, kann diesen widerrufen, um nur noch den Ehenamen zu führen.
Sofern ein gemeinsamer Name bis zum 30.04.2025 bestimmt wurde, können die Ehegatten diesen gemeinsam widerrufen und neu bestimmen.

Familiennamen des/der Ehegatten nach Auflösung der Ehe ändern

Wenn eine Ehe durch Scheidung oder Tod aufgelöst wurde, ist es möglich wieder den zuvor geführten Namen anzunehmen. Auch eine Bestimmung oder ein Widerruf eines Doppelnamens ist hier möglich.
Rechtliche Grundlage: §§ 1355, 1355a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt:
Tel.: 06021/330 -1413 oder -1410.
E-Mail: ehe@aschaffenburg.de