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Namensrecht
Namensänderung aus wichtigem Grund
Namensänderung aus wichtigem Grund
In besonders wichtigen Fällen kann Ihr Name auch geändert werden, wenn er Sie belastet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
• er anstößig oder lächerlich klingt
• die Schreibweise oder Aussprache schwierig ist
• er zu Verwechslungen führt
Ob und unter welchen Bedingungen Sie Ihren Namen ändern können, erfahren Sie bei der zuständigen Namensänderungsbehörde der Stadt Aschaffenburg im Standesamt.
Kontakt:
Tel.: 06021/330 -1410 oder -1480.
E-Mail: standesamt@aschaffenburg.de

