Inhalt
Geburt
Staatsangehörigkeit des Kindes
Ein Kind ausländischer Eltern, welches in Deutschland geboren wurde, erwirbt unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Elternteil seit acht Jahren
rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (für Schweizer Bürger oder deren Familienangehörige eine Aufenthaltserlaubnis-CH) besitzt. Wir bitten in solchen Fällen die zuständige Ausländerbehörde darum zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese ist Ansprechpartner bei Fragen rund um diese Art des Staatsangehörigkeitserwerbs.

