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Geburt

Geburt im Ausland

Ist eine deutsche Person im Ausland geboren, so kann die Geburt auf Antrag beim Standesamt Aschaffenburg nachbeurkundet werden. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Eltern den aktuellen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Aschaffenburg haben. Eine Verpflichtung zur Nachbeurkundung besteht nicht. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes sowie das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder. Wenn aktuell kein Wohnsitz im Bundesgebiet vorhanden ist, ergibt sich die Zuständigkeit aus dem letzten inländischen Wohnsitz der Antragsberechtigten Personen. Die Grundgebühr für eine Nachbeurkundung beträgt 70,- Euro zuzüglich weiterer anfallender Gebühren für erforderliche Amtshandlungen (beispielsweise Namenserklärungen) und zu erstellende Urkunden.