Stadt Aschaffenburg
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@pkerchner Kurze Experten-Antwort: Für Höchstgeschwindigkeit ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) maßgebend. ein Bundesgesetz. Regelgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften ist 50 km/h. Bei Unfallhäufungen, nachgewiesenen Luftschadstoffen oder Lärmeinwirkungen ist auch 30 km/h möglich.
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Gepostet auf Twitter am: 24.8.2018
Archiviert am: 18.6.2020
Ursprüngliche URL (möglicherweise nicht mehr verfügbar): https://twitter.com/StadtAB/status/1032916471096205312