Stadt Aschaffenburg
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@KlausRB Rechtslage: Schaltet sich die elektromotorische Unterstützung bei einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h ab, handelt es sich verkehrstechnisch um ein Fahrrad. Und Fahrräder dürfen in Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone in AB. Aber auch E-Biker müssen Rücksicht nehmen.
Metadaten
Gepostet auf Twitter am: 28.8.2019
Archiviert am: 18.6.2020
Ursprüngliche URL (möglicherweise nicht mehr verfügbar): https://twitter.com/StadtAB/status/1166594128790118401