Stadt Aschaffenburg
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@MischlSf In der Verordnung heißt es: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. https://t.co/Ekzzonf5NK
Metadaten
Gepostet auf Twitter am: 23.10.2020
Archiviert am: 20.3.2021
Ursprüngliche URL (möglicherweise nicht mehr verfügbar): https://twitter.com/StadtAB/status/1319525331284393989