Stadt Aschaffenburg
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@A_Weck_Blaesier @monimuench @PolizeiUFR Lautstärke evtl. mitgeführter Mikrofon- und Verstärkeranlagen ist so einzustellen, dass dadurch Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt und Anwohner nicht belästigt bzw. in ihrer Arbeit gestört werden. Für die Verwendung von Hupen gilt weiterhin § 16 StVO. (Nr. 8 der Auflagen)
Metadaten
Gepostet auf Twitter am: 14.4.2021
Archiviert am: 15.4.2021
Ursprüngliche URL (möglicherweise nicht mehr verfügbar): https://twitter.com/StadtAB/status/1382291704590503937