Stadt Aschaffenburg
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@Nbg_steigt_ab @A_Weck_Blaesier @monimuench @PolizeiUFR Es ging ja um einen Autokorso, die Lautstärke von Mikrofon- und Verstärkeranlagen düfen den Verkehr nich gefährden, Anwohner nicht belästigt werden. Für die Verwendung von Hupen gilt § 16 StVO. (Nr. 8 der Auflagen)
Metadaten
Gepostet auf Twitter am: 16.4.2021
Archiviert am: 17.4.2021
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