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    Stadt Aschaffenburg

    @StadtAB - 26.10.2020

    @MischlSf @Panky9 Meldungen zu bestätigten Corona-Fällen laufen ausschließlich an das örtliche Gesundheitsamt als zuständige Fachbehörde. Von dort werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet und auch die Benachrichtigung von betroffenen Einrichtungen durchgeführt.

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    @StadtAB - 25.10.2020

    Warnstufe Rot in Aschaffenburg #Aschaffenburg #Covid19 #WarnstufeRot https://t.co/uXfd364BuU https://t.co/NdDtLb5762

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    @StadtAB - 24.10.2020

    Oberbürgermeister Jürgen Herzing zur aktuellen Situation #Aschaffenburg #COVID19 #aschaffenburgstehtzusammen https://t.co/L4u7aST3a4

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    @StadtAB - 24.10.2020

    RT @StwAburg: #Streik der Omnibusfahrer*innen in Aschaffenburg am 26.10. und 27.10. Dadurch ganztägig Einschränkungen im Linienverkehr. No…

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    @StadtAB - 24.10.2020

    Stadt wirbt um Spenden für Flüchtlinge in Griechenland #Aschaffenburg #Griechenland #Flüchtlinge #SichererHafen https://t.co/2PCpY7JhjK https://t.co/GbIvdtMnKb

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    @StadtAB - 24.10.2020

    @Panky9 @MischlSf Koordinierungsgruppe Corona ist ein verkleinerter Verwaltungsstab unterhalb der Katastrophenschwelle. Die Besetzung der Funktionen in der KoordG erfolgt aus dem Mitarbeiterkreis der FüGK. Fachberater sind nicht automatisch Bestandteil, werden aber bedarfsabhängig hinzugezogen.

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    @StadtAB - 23.10.2020

    @Panky9 @MischlSf Inzwischen kümmert sich die Koordinationsgruppe Corona KooGr Corona um das Thema.

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    @StadtAB - 23.10.2020

    @MischlSf Nein um Gottes willen, wir haben nur die Infos des bayerischen Staatsministeriums weitergegeben. Und da ist eben die Bitte, die Kontakte zu minimieren. Mehr nicht.

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    @StadtAB - 23.10.2020

    @MischlSf Und jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.

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    @StadtAB - 23.10.2020

    @MischlSf https://t.co/G5DR6dwsti FAQ Staatsministerium des Inneren: Mit wem darf ich mich draußen treffen? mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, ... sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, ODER in Gruppen bis zu 10 Personen.