Stadt Aschaffenburg
1991 - 2000 von 5318 beiträge
Stadt Aschaffenburg
@StadtAB - 26.10.2020
@MischlSf @Panky9 Meldungen zu bestätigten Corona-Fällen laufen ausschließlich an das örtliche Gesundheitsamt als zuständige Fachbehörde. Von dort werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet und auch die Benachrichtigung von betroffenen Einrichtungen durchgeführt.
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@StadtAB - 25.10.2020
Warnstufe Rot in Aschaffenburg #Aschaffenburg #Covid19 #WarnstufeRot https://t.co/uXfd364BuU https://t.co/NdDtLb5762
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@StadtAB - 24.10.2020
Oberbürgermeister Jürgen Herzing zur aktuellen Situation #Aschaffenburg #COVID19 #aschaffenburgstehtzusammen https://t.co/L4u7aST3a4
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Stadt Aschaffenburg
@StadtAB - 24.10.2020
RT @StwAburg: #Streik der Omnibusfahrer*innen in Aschaffenburg am 26.10. und 27.10. Dadurch ganztägig Einschränkungen im Linienverkehr. No…
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Stadt Aschaffenburg
@StadtAB - 24.10.2020
Stadt wirbt um Spenden für Flüchtlinge in Griechenland #Aschaffenburg #Griechenland #Flüchtlinge #SichererHafen https://t.co/2PCpY7JhjK https://t.co/GbIvdtMnKb
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@StadtAB - 24.10.2020
@Panky9 @MischlSf Koordinierungsgruppe Corona ist ein verkleinerter Verwaltungsstab unterhalb der Katastrophenschwelle. Die Besetzung der Funktionen in der KoordG erfolgt aus dem Mitarbeiterkreis der FüGK. Fachberater sind nicht automatisch Bestandteil, werden aber bedarfsabhängig hinzugezogen.
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@StadtAB - 23.10.2020
@Panky9 @MischlSf Inzwischen kümmert sich die Koordinationsgruppe Corona KooGr Corona um das Thema.
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@StadtAB - 23.10.2020
@MischlSf Nein um Gottes willen, wir haben nur die Infos des bayerischen Staatsministeriums weitergegeben. Und da ist eben die Bitte, die Kontakte zu minimieren. Mehr nicht.
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@StadtAB - 23.10.2020
@MischlSf Und jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
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Stadt Aschaffenburg
@StadtAB - 23.10.2020
@MischlSf https://t.co/G5DR6dwsti FAQ Staatsministerium des Inneren: Mit wem darf ich mich draußen treffen? mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, ... sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, ODER in Gruppen bis zu 10 Personen.
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