Netzwerk-1-2022

KUNDENNÄHE Der Weg zur eige- nen Wallbox war für Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen lan- ge Zeit fast unmöglich. Das hat sich mit dem Gesetz zur Modernisierung von Wohnungseigentum (WEMoG) ge- ändert. Heute kann jede*r Wohnungseigentü­ mer*in oder Mieter*in die Genehmigung für die Installation einer Ladevorrich­ tung in der Tiefgarage oder auf einem Außenstellplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Vermieter*in­ nen oder die Eigentümergemeinschaft können diesen Wunsch nicht mehr grundsätzlich ablehnen, jedoch über die Art der Durchführung der Baumaßnah­ me mitbestimmen. Schwierig ist es auch, wenn der Vermieter oder Verwal­ ter besondere Gründe für eine Ableh­ nung haben, zum Beispiel auf Denkmal­ schutz verweisen. Wallbox auch für Mieter*innen unkompliziert zu beantragen E-Mobilität leicht gemacht Besser: Ein Gesamtkonzept Gerade in bestehenden Mehrfamilien­ häusern und größeren Wohneinheiten werden schnell mit dem Bau von Lade­ vorrichtungen für E-Fahrzeuge die zu­ lässigen Netzanschlusskapazitäten überschritten. Oftmals passen auch die Anzahl der benötigten Zählerplätze nicht mehr in die Verteilerschränke. Da­ her raten wir Vermieter*innen und Ver­ walter*innen spätestens mit dem ersten Antrag auf Installation einer Ladevor­ richtung gemeinsam mit der AVG ein ausbaufähiges Gesamtkonzept für die Ladeinfrastruktur der Wohnanlage in­ klusive der Abrechnung zu erarbeiten. Wichtig bei Neubauten Für Neubauten gilt die kürzlich verab­ schiedete neue Fassung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG). Danach muss bei neu errichteten Wohngebäuden je­ der Stellplatz mit Leerrohren zum Ein­ bau einer Ladevorrichtung ausgestattet sein, sofern es mehr als fünf Plätze gibt. Ähnliches gilt bei umfassenden Renovierungen. Sind mehr als 20 Stell­ plätze vorhanden, ist sogar ein fertiger Ladepunkt pro Gebäude vorgeschrieben. Das alles erfordert intelligente Ladelö­ sungen. Als Ihr Energieversorger vor Ort entwickelt die AVG das jeweils passende und zukunftsfähige Ladekonzept für E- Fahrzeuge – von der Planung über die Organisation bis zur Umsetzung und Ab­ rechnung. Sprechen Sie uns an unter emobil@stwab.de oder Telefon 06021 391-333 12

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