Netzwerk-1-2022
KUNDENNÄHE Der Weg zur eige- nen Wallbox war für Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen lan- ge Zeit fast unmöglich. Das hat sich mit dem Gesetz zur Modernisierung von Wohnungseigentum (WEMoG) ge- ändert. Heute kann jede*r Wohnungseigentü mer*in oder Mieter*in die Genehmigung für die Installation einer Ladevorrich tung in der Tiefgarage oder auf einem Außenstellplatz auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Vermieter*in nen oder die Eigentümergemeinschaft können diesen Wunsch nicht mehr grundsätzlich ablehnen, jedoch über die Art der Durchführung der Baumaßnah me mitbestimmen. Schwierig ist es auch, wenn der Vermieter oder Verwal ter besondere Gründe für eine Ableh nung haben, zum Beispiel auf Denkmal schutz verweisen. Wallbox auch für Mieter*innen unkompliziert zu beantragen E-Mobilität leicht gemacht Besser: Ein Gesamtkonzept Gerade in bestehenden Mehrfamilien häusern und größeren Wohneinheiten werden schnell mit dem Bau von Lade vorrichtungen für E-Fahrzeuge die zu lässigen Netzanschlusskapazitäten überschritten. Oftmals passen auch die Anzahl der benötigten Zählerplätze nicht mehr in die Verteilerschränke. Da her raten wir Vermieter*innen und Ver walter*innen spätestens mit dem ersten Antrag auf Installation einer Ladevor richtung gemeinsam mit der AVG ein ausbaufähiges Gesamtkonzept für die Ladeinfrastruktur der Wohnanlage in klusive der Abrechnung zu erarbeiten. Wichtig bei Neubauten Für Neubauten gilt die kürzlich verab schiedete neue Fassung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG). Danach muss bei neu errichteten Wohngebäuden je der Stellplatz mit Leerrohren zum Ein bau einer Ladevorrichtung ausgestattet sein, sofern es mehr als fünf Plätze gibt. Ähnliches gilt bei umfassenden Renovierungen. Sind mehr als 20 Stell plätze vorhanden, ist sogar ein fertiger Ladepunkt pro Gebäude vorgeschrieben. Das alles erfordert intelligente Ladelö sungen. Als Ihr Energieversorger vor Ort entwickelt die AVG das jeweils passende und zukunftsfähige Ladekonzept für E- Fahrzeuge – von der Planung über die Organisation bis zur Umsetzung und Ab rechnung. Sprechen Sie uns an unter emobil@stwab.de oder Telefon 06021 391-333 12
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