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Fastnacht in Aschaffenburg
Die fünfte Jahreszeit bricht an. Viele Aschaffenburger Vereine und auch die Stadt veranstalten Faschingssitzungen, Bälle und den Fastnachtszug.
Seniorensitzung
Für Sonntag, 19. Januar 2025, 14 Uhr laden die Stadt Aschaffenburg und die Aschaffenburger Karnevalsvereine ACV, CCC, Kakadu, Mainfunken, OCF und Stadtgarde zur Seniorensitzung in die Stadthalle am Schloss ein. Karten zu 4 Euro gibt es am Dienstag, 14. Januar 2025, von 13 bis 17 Uhr an der Theaterkasse, Theaterplatz. Das Ticket gilt auch als Busfahrkarte.
Rathaussturm
Der Rathaussturm ist am Samstag, 01. März 2025, um 11 Uhr am Rathaus, Dalbergstraße 15.
Fastnachtszug
Am Sonntag, 02. März 2025, startet um 14 Uhr der Aschaffenburger Fastnachtszug. Anmeldungen sind im Amt für Sport, Gesundheit und Städtepartnerschaften unter Telefon 06021/330-1825 oder per E-Mail unter fastnacht@aschaffenburg.de möglich. Es entstehen keine Gebühren für die Teilnehmer*innen. Diese werden mit einer kleinen Aufwandsentschädigung belohnt.
Anmeldungen bitte über das untenstehende Online-Formular vornehmen.
Sonstige Veranstaltungen
Hier finden Sie die Veranstaltungen der Aschaffenburger Karnevalsvereine.
Zu den Internetseiten der Karnevalsvereine geht es hier.
Bewerbungsformular
Ausschreibung / Bewerbung für die Durchführung eines Faschingsrummels auf dem Marktplatz
Veranstaltung
Die Stadt Aschaffenburg ist Teil-Eigentümerin eines ausgewiesenen Bereiches des Marktplatzes (zwischen Stadthalle und Stadtbibliothek), Gemarkung Aschaffenburg.
Der betreffende Platz soll zum Betrieb eines Faschingsrummels während und nach dem Fastnachtsumzug genutzt werden.
Nutzungszeit, Gebühr und Öffnungszeiten
Das Nutzungsverhältnis wird für den Sonntag, 02.03.2025 abgeschlossen.
Für die Veranstaltung wird eine Gebühr von 500,00 € erhoben. Die Betriebskosten sind pauschal enthalten, mit Ausnahme der Verbrauchskosten für Strom. Die Entsorgung von Müll obliegt dem Nutzer. Der Platz muss vom Nutzer besenrein verlassen werden.
Der Betrieb soll am Sonntag, 02.03.2025 von 14.00 bis 18.00 Uhr offen sein.
Außenanlage
Das notwendige Mobiliar für die Außenanlage (Tische und Stühle, Verkaufsstände für ca. 1.000 Besucher) muss vom Nutzer gestellt werden.
Alle während der Nutzungszeit anfallenden Schönheitsreparaturen (innerhalb des Nutzungsobjekts) hat der Nutzer auf eigene Kosten fachgerecht durchzuführen.
Sonstige Bestimmungen
Beim Liegenschaftsamt der Stadt Aschaffenburg sowie bei der Bayerischen Schlösser- und Gartenverwaltung sind die Nutzungsflächen des Marktplatzes vom Nutzer selbständig zu beantragen. Hier fallen Kosten über ca. 1.200 € zzgl. Mehrwertsteuer an, welche vom Nutzer zu tragen sind.
Die Unterverpachtung oder sonstige gesamte oder teilweise Gebrauchsüberlassung des Nutzungsobjektes ist nicht gestattet. Die Veranstaltung ist durch den Nutzer beim Ordnungsamt anzumelden.
Der Nutzer ist verpflichtet, die Verkaufspreise im ortsüblichen Rahmen zu halten. Der Ausschank von Alkohol, alkoholhaltigen Limonaden und ähnlichen Produkten ist nur nach entsprechender Erlaubnis durch das Ordnungsamt gestattet. Die Abgabe von Alcopops und die Werbung bzw. Sponsoring-Maßnahmen für Alcopops sind nicht erlaubt. Der Einsatz von Mehrweggeschirr und entsprechender Pfandsysteme wird angewiesen, Einweg darf nicht genutzt werden.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Stadt Aschaffenburg, Amt für Sport, Gesundheit und Städtepartnerschaften, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg,
fastnacht@aschaffenburg.de, Tel. 06021-330-1825.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 10.01.2025.

